gemBerichte

Für eine menschenrechtskonforme, sozial-­ und umweltverträgliche Außenwirtschaftsförderung

Oktober 2013

Erwartungen an Bundestag und Bundesregierung

tradeImmer wieder schlagen Hermesbürgschaften für umstrittene Projekte hohe Wellen: so zog sich die Auseinandersetzung um eine Bürgschaft über 1,3 Mrd. Euro für das brasilianische Atomkraftwerk Angra 3 durch die gesamte vergangene Legislaturperiode. Im Sommer 2012 sorgten Exporte für Legehennenfabriken in der Ukraine für Aufregung. Die Käfige sind so winzig, dass sie in der EU inzwischen tierschutzrechtlich verboten sind. Und im März 2013 berichteten Zeitungen von Plänen der Bundesregierung, den Bau eines klimaschädlichen Braunkohlekraftwerks in Griechenland mit Bürgschaften bis zu einer Milliarde Euro abzusichern. Garantien für Staudämme, Papiermaschinen oder Bergbau können relevante menschenrechtliche Auswirkungen wie Umsiedlungen, Verletzungen von Landrechten, den Verlust der Lebensgrundlagen sowie des Zugangs zu Wasser haben.

Bereits im Mai 2011 forderte der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte die Bundesregierung auf, ihre Politik bezüglich Auslandsinvestitionen mit diesen Rechten in Einklang zu bringen. Im November 2012 hat der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung zudem in einer Stellungnahme von der Bundesregierung gefordert, Aspekte nachhaltiger Entwicklung stärker zu berücksichtigen, Atomkraftwerke und die Produktion nuklearer Brennelemente nicht mehr mit Hermesbürgschaften zu fördern und über deren Vergabe gegenüber dem Bundestag transparenter zu werden. Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die 2011 vom UN-Menschenrechtsrat1 einstimmig angenommen wurden und die menschenrechtlichen Pflichten von Staaten bezüglich Unternehmen konkretisieren, verweisen explizit auf die Außenwirtschaftsförderung als einen Bereich, in dem zusätzliche Schritte nötig sind, um der staatlichen Schutzpflicht für die Menschenrechte nachzukommen.

Bundestag und Bundesregierung sind daher dringend gefordert, nach der Bundestagswahl die Prüf- und Vergabekriterien für die Außenwirtschaftsförderung unter menschenrechtlichen, sozialen, entwicklungspolitischen und ökologischen Gesichtspunkten zu überarbeiten und gesetzlich zu regeln.

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