Osttimors Wahrheits- und Versöhnungskommission

Der Friede gründet in der Wahrheit: Welttag des Friedens, 01. Januar 2006
Arbeitshilfe der Deutschen Bischofskonferenz, Nr. 196

Lesen Sie die vollständige Arbeitshilfe hier

von Monika Schlicher

DBK_Banner-125-100Seit der Beendigung der indonesischen Gewaltherrschaft ist in Osttimor Frieden. Nun gilt es, die Spaltungen zu überwinden und an einer dauerhaften Versöhnung zu arbeiten. Dazu wurde unter Mitwirkung der Katholischen Kirche eine Wahrheits- und Versöhnungskommission ins Leben gerufen, die im Januar 2002 ihre Arbeit aufnahm. Die Kommission hatte sich zur Aufgabe gestellt, die vom April 1974 bis zum Abzug des indonesischen Militärs im Oktober 1999 begangenen Menschenrechtsverbrechen zu untersuchen. Dazu entwickelte sie ein neues Konzept für einen Versöhnungsprozess: Lokale Streitschlichtungsverfahren in den Gemeinden, zu denen nur Täter minderschwerer Verbrechen zugelassen wurden, bildeten die Grundlage. Täter schwerer Straftaten sollten sich vor Gericht verantworten.

dbk_timorDie Wahrheits- und Versöhnungskommission hat in Osttimor breite Akzeptanz gefunden. Ein ganz wesentliches Verdienst der Kommission war es, dass die Menschen erstmals über die Verbrechen und Ereignisse reden und sich so auch gegenseitig informieren konnten. Mit den nationalen Anhörungen, die unter dem Motto »Versöhnung durch Wahrheit« standen, wurde ein Stück praktische Solidarität geübt, indem die Gesellschaft die Leiden der Opfer öffentlich anerkannte. Täter konnten den Weg in die Gesellschaft zurückfinden. Die Kommission hat über 7.500 Aussagen von Opfern, Zeugen und Tätern über Menschenrechtsverletzungen aufgenommen und über 1.400 Versöhnungsprozesse durchgeführt. Mit dem Abschlussbericht wird die erste offizielle Gesamtdarstellung der Menschenrechtsverletzungen in Osttimor vorliegen.

Doch die Erwartungen, dass die Täter schwerer Verbrechen vor Gericht gestellt würden, dass die Gerichte also den Stab da übernähmen, wo die Wahrheitskommission aufhörte, haben sich bisher nicht erfüllt. »Das größte Hindernis für die Versöhnung ist das Fehlen von Gerechtigkeit«, urteilt eine Frau aus Dili und beschreibt damit die Stimmung in der Gesellschaft. Denn obwohl die Arbeit nicht getan war, musste das von den Vereinten Nationen eingesetzte Sondergericht im Mai 2005 seine Pforten schließen. Damit bleibt die Hälfte aller Mordfälle von 1999 unaufgeklärt. Schließlich ist Osttimors nationales Gerichtswesen kaum funktionsfähig. Zudem wünscht die dortige Regierung keine weiteren Prozesse, da sie das »Kapitel endgültig abschließen« möchte, wie es heißt. Gemeinsam mit der indonesischen Regierung hat sie deshalb als Alternative zur Strafverfolgung eine andere, so genannte »Wahrheits- und Freundschaftskommission« eingerichtet. Opferverbände und die Katholische Kirche werten dies als einen Versuch, die Verbrechen weißzuwaschen und die Täter zu schützen. »Die Bevölkerung wird Straflosigkeit für Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht akzeptieren. Die Opfer und ihre Familien verdienen mehr als das«, erklären Osttimors Bischöfe.

Dr. Monika Schlicher ist Geschäftsführerin von Watch Indonesia! e. V. in Berlin.


Versöhnungsprozesse als Wagnis am Abgrund
Jörg Lüer

In Situationen tief gehender Unversöhntheit, z. B. nach Kriegen und Diktaturen, wird mit steter Regelmäßigkeit der Ruf nach Versöhnung laut. Genauso regelmäßig wird dieses Ansinnen von den Opfern in Frage gestellt, kritisch bewertet, zuweilen sogar energisch abgelehnt. Die Frage steht im Raum, ob es nach massenhaften Verbrechen überhaupt eine Versöhnung geben kann. Und wenn ja – was sind die Voraussetzungen?

In den unterschiedlichsten Kontexten ist immer wieder deutlich geworden, dass die Rede von Versöhnung nur dann einen Sinn macht und von den Opfern nicht als Beleidigung empfunden wird, wenn sie die Tiefe der Verletzungen und damit die vorhandene Unversöhntheit ernst nimmt. Der oftmals anzutreffende und scheinbar so friedfertige Ruf nach einem Schlussstrich stellt sich in aller Regel als die Versuchung heraus, der eigentlichen Herausforderung auszuweichen: dem gesellschaftlichen Prozess des »Sich-ehrlich-Machens«. Dieser setzt die Bereitschaft voraus, die Wahrheit über die Vergangenheit und die Gegenwart ans Licht zu bringen sowie transparent zu machen, wie sehr Gewalt und Unrecht der Vergangenheit bis in die Gegenwart hinein- und fortwirken. Hierzu gehört auch die Bereitschaft, sich der eigenen Gewaltprägung persönlich wie gesellschaftlich bewusst zu werden.

Das gemeinsame Haus einer Gesellschaft wird nur dann langfristig auf sicherem Fundament ruhen, wenn die Sümpfe der Gewalt offen gelegt und ausgetrocknet werden. Die Toten müssen anständig begraben sein, denn Leichen im Keller vergiften das ganze Haus. Allerdings sind die Perspektiven auf die Wahrheit über geschehene Gewalt sehr verschieden und nicht selten widersprüchlich. Es gilt der Versuchung zu widerstehen, diese verschiedenen Perspektiven einfach relativistisch nebeneinander zu stellen, sodass am Ende alle irgendwie ein bisschen Täter und ein wenig Opfer sind. Die Aufgabe liegt also darin, die Erfahrungen der Opfer zur Sprache zu bringen, die Geister zu unterscheiden, den inneren Bezug dieser Perspektiven zueinander verstehen zu lernen und dabei die Perspektiven selbst zu verändern.

Hier geht es darum, die als Opfer erfahrene oder als Täter ausgeübte Gewalt an konkretes schuldhaftes menschliches Handeln zurück. So erhält die Gewalterfahrung ein menschliches Gesicht und wird in ihrer Übermacht geschwächt. Voraussetzung hierfür ist das Sprechen über konkrete Schuld und Verantwortung. Zugleich müssen auch die systemischen und strukturellen Bedingungen von Unrecht und Gewalt offen gelegt werden. Nur so kommt der reale Horizont der menschlichen Handlungsbedingungen in den Blick.

Der gesellschaftliche Prozess des »Sich-ehrlich-Machens« wird aber zynisch, wenn die Wahrheit über Unrecht und Gewalt folgenlos bleibt. Geboten ist deshalb eine praktische Solidarität mit den Opfern, die sich daran orientiert, dass deren Würde wiederaufgerichtet und Gerechtigkeit soweit als möglich wiederhergestellt wird. Ebenso unerlässlich ist eine differenzierte Auseinandersetzung mit den Tätern, welche strafrechtliche Maßnahmen einschließt. Ohne diese beiden Aspekte bestätigt die schlichte Feststellung der Wahrheit über das Geschehene nur die Macht der Täter und lässt die Opfer ein weiteres Mal ohnmächtig und verletzt zurück. Eine Wahrheit hingegen, die sich der Gerechtigkeitsfrage wirklich stellt, öffnet den Horizont zur Versöhnung.

Für die soziale und politische Zukunft von Gesellschaften, die durch massive Gewalterfahrung geprägt sind, gibt es keine sinnvollen Alternativen zu einem solchen gesellschaftlichen Prozess des »Sich-ehrlich-Machens«, der Versöhnung ermöglicht. Er bleibt aber, wie Karl Jaspers schon 1946 schrieb, stets »ein geistigpolitisches Wagnis am Abgrund. Wenn Erfolg möglich ist, dann nur auf lange Fristen.«

Jörg Lüer ist Generalsekretär der Europäischen Konferenz Justitia et Pax und lebt in Berlin.


Die gesamte Arbeitshilfe „Der Friede gründet in der Wahrheit“ können Sie hier lesen (PDF, 3,2 MB)
Lesetipp:
Deutsche Kommission Justitia et Pax, Erinnerung, Wahrheit, Gerechtigkeit. Empfehlung zum Umgang mit belasteter Vergangenheit. Eine Handreichung der Deutschen Kommission Justitia et Pax (Schriftenreihe Gerechtigkeit und Frieden 102), Bonn 2004
(Bestellung unter Tel. 0228 / 103-217).
Lesetipp:
Monika Schlicher, Osttimor stellt sich seiner Vergangenheit. Die Arbeit der Empfangs-, Wahrheits- und Versöhnungskommission, hrsg. von Missio Aachen (Menschenrechte 25), Aachen 2005 (Bestellung unter Tel. 0241 / 7507-00)


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