Zeitschrift SUARA

Auf dem Vertragsweg gegen Menschenrechte

SUARA Nr. 3/02, Oktober 2002

von Anett Keller

Osttimor ratifizierte im September als 79. Staat der Welt das Römische Statut zur Schaffung eines Internationalen Strafgerichtshofes. Noch schneller war man nur beim Unterzeichnen eines bilateralen Vertrages, der für US-Bürger eine Ausnahme macht.

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„Gerade Osttimor ist aufgrund seiner Geschichte in einzigartiger Weise in der Lage, die enorme Bedeutung eines Internationalen Strafgerichtshofes zu verstehen. […] Wir sind der festen Überzeugung, dass andauernder Friede nur durch wahrhafte Gerechtigkeit gesichert werden kann. Unsere Unterzeichnung des Rom-Statutes soll mithelfen, für alle Menschen einen Zugang zur Gerechtigkeit zu sichern.“ Diese Worte entstammen der Erklärung Osttimors am 9. September in New York vor der konstituierenden Versammlung für den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH). Drei Tage zuvor hatte die Regierung der Inselhälfte feierlich verkündet, als 79. Staat das Statut von Rom zu unterzeichnen.

Das zarte Kind der weltweiten Gerechtigkeit war zu diesem Zeitpunkt schon in den Brunnen gefallen. Osttimor war nach Israel und Rumänien der dritte Staat, der ein bilaterales Abkommen mit den USA unterzeichnete, das US-Bürger vor Strafverfolgung schützen sollte. Am 23. August hatten Shari Villarosa, Botschafter der USA in Dili, und der osttimoresische Außenminister José Ramos-Horta mit ihrer Unterschrift unter die „Vereinbarung zwischen den USA und Osttimor zu Artikel 98 des IstGH Statutes“ Tatsachen geschaffen. Darin heißt es:
„Im Land befindliche Bürger des jeweils anderen Staates dürfen ohne die ausdrückliche Zustimmung dieses Staates
a) zu keinem Zweck an den Internationalen Gerichtshof ausgeliefert oder überstellt werden
b) zu keinem Zweck an ein Drittland überstellt oder ausgeliefert werden, das eine Auslieferung der betreffenden Person an den IstGH bezweckt.“

Das Entsetzen bei Menschenrechtsgruppen war verständlicherweise groß. Ausgerechnet Osttimor, dessen Volk unter jahrzehntelangen Menschenrechtsverletzungen, ausgeübt von indonesischen Militärs, mitfinanziert von den USA, leiden musste, hat nichts Eiligeres zu tun als den USA diesen Wunsch von den Augen beziehungsweise George W. Bush’s Lippen abzulesen. „Mit der Entscheidung, beim IStGH mitzumachen, hat Osttimor sich für Menschenrechte und   universelle Gerechtigkeit eingesetzt. Nun hat die Regierung in Dili diese Prinzipien mit einem einzigen Federstrich zunichte gemacht“, sagt John Miller, Sprecher des East Timor Network (ETAN). Für ihn ist klar, der Druck der USA habe zu dieser Entscheidung geführt. Washington hatte im Juni gedroht, die drei US-Teilnehmer der UNMISET (UN Mission for East Timor), deren Zeit in  Osttimor ablief, nicht zu ersetzen, wenn den US-Bürgern vor dem IStGH der Prozess gemacht werden könne. „Für die USA diente Osttimor als Poker-Einsatz, um den IStGH zu schwächen“, so Miller.

Vor den Bemühungen um Einzelverträge hatten die USA zunächst erfolgreich direkt bei den Vereinten Nationen ihre Interessen durchgeboxt. Nach wochenlangen zähen Verhandlungen  und der wirksamen Drohung George W. Bushs, künftig eine amerikanische Beteiligung an UN-Missionen zu verweigern,  waren die UN eingeknickt und hatten den USA sowie allen anderen Staaten, die das Rom-Statut nicht ratifiziert hatten, zwölf Monate Immunität vor dem IStGH versprochen. Als Resolution 1422 zum IStGH wird diese traurige Kapitulation in die Geschichte eingehen. Mit dem Inkrafttreten des Statutes zum 1.Juli 2002 gilt auch die zwölfmonatige Straflosigkeit. Ein Freibrief für Staaten wie die USA, Israel, China und Russland, der übrigens jährlich verlängerbar ist. Da Resolution 1422 aber nur den Beteiligten von UN-Missionen Immunität vor dem IStGH einräumt, sind die USA nach wie vor bestrebt, „ihre Leute“ durch bilaterale Abkommen zu schützen.

Amnesty International und Human Rigths Watch hatten seit August vor den Versuchen der USA gewarnt. Die „Artikel 98“-Verträge, so heißt es in Analysen der Menschenrechtler, verstießen gegen das Statut von Rom. Sie dürften also von Unterzeichnerstaaten gar nicht abgeschlossen werden. Das erklärt, warum die USA es mit Osttimor so eilig hatten. Bilaterale „98er Verträge“ gibt es nämlich in drei Formen. Die ersten beiden beziehen sich auf Auslieferungen direkt an den IStGH. Die dritte geht weiter und verbietet dem Unterzeichner auch die Auslieferung an Drittstaaten, die mit dem IStGH zusammen arbeiten. Osttimor ist der einzige Staat, der diese Vertragsform unterschrieb.

Es verwundert nicht, wenn die UNO dem Druck der USA schon nicht stand hielten, dass Osttimor diesem rein gar nichts entgegen zu setzen hatte. Die USA sind größter Geber für das jüngste und zugleich eines der ärmsten Länder der Welt. Fast als Einzige haben sie dort eine diplomatische Vertretung. Etwa 25 Millionen US $ EZ-Gelder (EZ = Entwicklungszusammenarbeit) jährlich erhielt Osttimor seit 1999 von den Vereinigten Staaten. Mit etwa 200 Millionen US $ stellten die USA etwa ein Viertel der UNTAET-Finanzierung (UN Transitional Administration for East Timor) /La’o Hamutuk, The East Timor Institute for Reconstruction Monitoring and Analysis, Vol. 3, No. 2-3, April 2002/. In den Wochen, bevor sich Osttimor zur Unterschrift entschloss, habe es, so verlauten diplomatische Stimmen aus New York, ganz konkrete „Nachhilfe“ seitens der USA gegeben. Die Drohung, die Gelder zur Aufbauhilfe drastisch zu kürzen, hat ihre Wirkung nicht verfehlt.

Spekuliert wird nach wie vor, ob Bush plant, die Inselhälfte als Truppenstützpunkt zu nutzen. Vielleicht werden diese Dinge Anfang Oktober in New York besprochen, wenn Xanana Gusmão und George W. Bush sich dort treffen. Schon vor dem Besuch verlautbarte Gusmão, er werde sich hüten, das Wort Irak in den Mund zu nehmen. „Als ein so kleines Land, möchten wir Präsident Bush nicht auf den Schlips treten“, kündigte Gusmão schon mal vorsorglich an. „Wir werden uns auf unsere Prioritäten konzentrieren.“

Vor dem Bush-Besuch steht aber noch der Antrittsbesuch im Hauptquartier der Vereinten Nationen, in deren Kreis Osttimor am 27. September als 191. Mitglied aufgenommen wurde. Da man aber der internationalen Gemeinschaft genau so wenig auf den Schlips treten will, wurde besagter bilateraler Vertrag zwar unterzeichnet, aber bislang nicht ratifiziert, das heißt, in innerstaatlich geltendes Recht umgesetzt. Schon in der Rede vor der konstituierenden Versammlung des IStGH war gerade auf diesen kleinen Unterschied vom Vertreter Osttimors Bezug genommen worden: „Ich möchte klar stellen, dass, entgegen anders lautenden Berichten, es noch keine Entscheidung in dieser Sache [dem bilateralen Abkommen] gibt. Wie bei allen internationalen Verträgen, braucht es sowohl die parlamentarische Zustimmung als auch die Unterschrift des Präsidenten, bevor das Abkommen in Kraft tritt. Bislang liegt keines der beiden vor“. Vielleicht ein geschickter Schachzug vom kleinen Osttimor. Dass man so einem bereits unterzeichneten Abkommen entgehen kann, hat das große Amerika – siehe Kyoto –  ja schließlich vorgemacht. <>


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