Osttimor: Verlangen nach Gerechtigkeit

Vielfalt 55, Zeitschrift der Gesellschaft für bedrohte Völker in Österreich, Juni 2005

von Monika Schlicher

Seit Beendigung der indonesischen Gewaltherrschaft herrscht Frieden in Osttimor. Doch wie balanciert der junge Staat die gesellschaftlich geforderte Aufarbeitung der Verbrechen gegen die Menschlichkeit aus, die nicht nur den Gedanken der Versöhnung und die Überwindung der innergesellschaftlichen Spaltung beinhaltet, sondern auch die strafrechtliche Verfolgung der Täter und der Verantwortlichen? Trotz der alltäglichen Überlebensprobleme stellt das Verlangen nach Gerechtigkeit für viele eine Priorität dar. Im September 1999 beherrschte die Gewalteskalation in Osttimor international die Schlagzeilen. Indonesische Militärs sahen dem blutigen Treiben der pro-indonesischen Milizen nicht mehr nur tatenlos zu, sie unterstützten ihre Handlanger aktiv und dirigierten die Vertreibung von Hunderttausenden nach Westtimor. Es gab unzählige Fälle von Morden. Die Milizen verwandelten Osttimor wie angekündigt in ein Meer aus Flammen. Denn allen Einschüchterungen zum Trotz, hatte eine überwältigende Mehrheit von 78,5 Prozent in einem von den Vereinten Nationen (UNO) durchgeführten Referendum für die Loslösung von Indonesien gestimmt. Aufgeschreckt drängten UNO und Staatengemeinschaft die indonesische Regierung, dem Einsatz einer Friedenstruppe zuzustimmen.

Nachdem die Gewalt 1999 eskaliert war, herrschte Übereinstimmung darüber, dass die Verantwortlichen mit Hilfe des internationalen Strafrechts zur Rechenschaft zu ziehen seien. Ausdruck findet dies auch in der anhaltenden Forderung zivilgesellschaftlicher Akteure nach einem internationalen Tribunal. Eine von den UNO eingesetzte Kommission schlussfolgerte in ihrem Bericht an den UNO-Generalsekretär, dass das Ausmaß der Gewalttaten die Einrichtung eines internationalen Strafgerichts erforderlich mache. Doch der Sicherheitsrat gab nationalen Ermittlungen den Vorzug.

Fast sechs Jahre nach dem Referendum in Osttimor ist es Zeit anzuerkennen, dass diese Strafverfolgungsbemühungen gescheitert sind. Weder das ad hoc Menschenrechtsgericht in Jakarta noch die von den UNO eingerichtete Anklagebehörde und das Sondergericht in Osttimor waren in der Lage, die Hauptverantwortlichen zur Verantwortung zu ziehen. Vor dem ad hoc Gericht in Jakarta sind lediglich 18 Personen angeklagt worden, einige der Hauptverantwortlichen fehlten. Nur 6 Personen sind zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Lediglich der ehemalige Gouverneur Osttimors, Abilio Soares, war für ein paar Wochen im Gefängnis, bevor auch sein Urteil vom Obersten Gerichtshof revidiert wurde. Der ranghöchste Angeklagte, Generalmajor Adam Damiri, wurde zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt, jedoch auch in letzter Instanz freigesprochen. Geflissentlich schaute das Gericht an der de facto Kontrolle, die das Militär und die indonesische Zivilverwaltung über die Milizen ausübten, vorbei. Die Verbrechen wurden als spontane Gewaltausbrüche zwischen zwei rivalisierenden Gruppierungen in Osttimor portraitiert und nicht als Teil einer systematisch geplanten militärischen Strategie begriffen.

In Osttimor haben die Anklagebehörde und das Sondergericht einen beachtlichen Beitrag zur strafrechtlichen Aufarbeitung geleistet. Bis zu 400 Personen wurden angeklagt, wovon 75 eine Haftstrafe verbüßen. Unbeeindruckt von politischen Interessen haben sie auch Haftbefehle gegen die mutmaßlichen Drahtzieher von Gewalt beantragt: Der Verbrechen angeklagt sind höchste Vertreter des indonesischen Militärs, der Polizei sowie osttimoresische Kollaborateure. Doch alle Angeklagten befinden sich in Indonesien und entziehen sich somit dem Zugriff. Auch leitet Osttimors Generalstaatsanwalt die Haftbefehle nicht mehr an Interpol weiter. Er beugte sich dem Druck seines Präsidenten und seiner Regierung, die aus realpolitischen Gründen ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis mit Indonesien nicht durch Strafverfolgung beeinträchtigt sehen möchten. Bei der Bevölkerung Osttimors ist der Eindruck der ungleichwertigen Behandlung entstanden: Die „kleinen Fische”, die Mitläufer in den Milizen, würden belangt, die eigentlichen Täter schwerer Verbrechen gehen hingegen straffrei aus. Am 13. Mai nun müssen die Anklagebehörde und das Sondergericht ihre Pforten schließen, die UNO-Mission für Osttimor sieht für sie keine Verlängerung vor. Das hat zur Folge, dass fast die Hälfte aller Mordfälle unaufgeklärt bleibt. Osttimors Justiz ist zur Zeit nicht in der Lage, die Fälle ohne Unterstützung durch die UNO weiter zu verfolgen.

Vergangenen Februar hat Kofi Annan eine internationale Expertenkommission eingesetzt. Sie ist mit der Aufgabe betraut, die Prozesse in Osttimor und Indonesien zu evaluieren und effektive Lösungsvorschläge zu unterbreiten, wie die Verantwortlichen juristisch belangt werden können. Doch Indonesiens Regierung steht der Kommission ablehnend gegenüber und verweigert ihr bislang die Einreise. Gemeinsam mit der Regierung Osttimors hat sie einen Gegenvorschlag unterbreitet. Die beiden Staaten haben sich im Dezember 2004 als Alternative zur Strafverfolgung auf die Einrichtung einer Wahrheits- und Freundschaftskommission verständigt. Dieser Vorschlag trifft auf den erklärten Widerstand zahlreicher Menschenrechtsorganisationen in Osttimor und Indonesien, die befürchten, dass damit die Vergangenheit unter den Teppich gekehrt wird. Osttimors Kirchenführung spricht sich deutlich dagegen aus: Diese Einrichtung biete weder den Opfern der Verbrechen eine moralische Entschädigung noch würden die Täter bestraft werden. Die Kommission will die Geschehnisse von 1999 durchleuchten. Sie kann Amnestien empfehlen, aber sie kann etwaige Täter nicht an Strafverfolgungsbehörden überstellen.

Gerechtigkeit scheint für die Opfer in Osttimor unerreichbar zu bleiben. Doch grundsätzlich schafft Straflosigkeit auch nach Jahrzehnten ein gesellschaftliches Verlangen nach Strafverfolgung, das nicht einfach bei Seite geschoben werden kann durch diejenigen, die Machtpositionen bekleiden. Die Geschichte zeigt, dass es politisch unklug ist, die Vergangenheit nicht anzutasten und einen Schlussstrich zu ziehen.

Monika Schlicher ist Co-Geschäftsführerin der Menschenrechtsorganisation Watch Indonesia! in Berlin.


Tags: , , , , , , , , , ,


Share