Presseerklaerung

Internationaler Aufruf zur Solidaritätsaktion gegen die geplante Verschärfung der indonesischen Arbeitsgesetzgebung

10. Juni 1997

BuruhYayak

Vereinigte Arbeiter sind unschlagbar!

Plakat: Yayak

Mitte dieses Monats wird die indonesische Regierung dem Parlament einen Entwurf für eine neue Arbeitsgesetzgebung zur Absegnung vorlegen. Diese ist dazu bestimmt, die indonesische Arbeiterbewegung noch stärker als bisher zu unterdrücken. Das neue Arbeitsgesetz verleiht der Regierung weitreichende Kontrolle der Arbeitsbeziehungen, uneingeschränkte Befugnis, in Arbeitskonflikte einzugreifen sowie die direkte Kontrolle von Betriebsräten. NGOs und unabhänige Arbeiterorganisationen in Indonesien rufen zu einer internationalen Kampagne gegen die neue Gesetzgebung auf. Hintergrund: Um im globalen Wettbewerb für internationale Investoren attraktiv zu bleiben, ist die Suhartoregierung verstärkt darum bemüht, das Lohnniveau sowie Auflagen über Arbeitsbedingungen extrem niedrig zu halten. Entscheidende Instrumente zur Erzwingung des Arbeitsfriedens sind neben der staatlich kontrollierten Gewerkschaft SPSI das Militär und das Arbeitsministerium, die bei Arbeitskonflikten direkt intervenieren. Diese Eingriffe werden durch die Arbeitsgesetzgebung institutionalisiert und mittels der sogenannten „Pancasila-Arbeitsbeziehungen“ (HIP) ideologisch gerechtfertigt. Letztere stilisieren die Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern als ein „konfliktfreies Familienverhältnis“, über welches der Staat in der Rolle des „wohlwollenden Vaters“ wacht. Diese Darstellung spottet den realen Auseinandersetzungen zwischen den ArbeiterInnen, die für ihre Rechte eintreten, und den von staatlicher Seite unterstützten Firmenleitungen. Seit Ende der 80er Jahre sind die Streikzahlen in Indonesien ständig gestiegen. Massenhafte Protestkundgebungen und Demonstrationen von ArbeiterInnen dokumentieren deren wachsenden Unmut sowie ihre Bereitschaft, für Lohnerhöhungen und verbesserte Arbeitsbedingunen offensiv zu kämpfen. Dies führte Anfang dieses Jahres dazu, daß koreanische Unternehmen bereits offiziell damit drohten, ihre Produktionsstätten aus Indonesien auszulagern, falls es der Regierung Suharto in Zukunft nicht besser gelänge, den Arbeitsfrieden in Indonesien zu sichern. Die Verschärfung der staatlichen Repression ist nicht zuletzt in diesem Kontext zu sehen. Sie äußert sich z.B. in den spektakulären Subversionsprozessen gegen Arbeiteraktivisten wie Muchtar Pakpahan (Führer der nicht zugelassenen Gewerkschaft SBSI) und Dita Sari (Aktivistin der verbotenen Arbeiterorganisation PPBI) wie auch in der international weniger aufsehenerregenden Verfolgung von ArbeitersprecherInnen, die nach Streiks von den Sicherheitskräften drangsaliert werden und in vielen Fällen ihre Arbeit verlieren. Mit dem neuen Arbeitsgesetz scheint die Regierung die in der Praxis bereits angewandten Unterdrückungsmethoden nun legitimiren zu wollen. Das geplante Gesetz Die neue Gesetzgebung verfügt weitere Einschränkungen der Organisations- und Versammlungsfreiheit, der Tarifautonomie sowie des Streikrechts. Außderdem werden bisher gesetzlich garantierte Rechte von Arbeiterinnen stark beschnitten. Einzelne Punkte des geplanten Arbeitsgesetzes sind: – Die staatliche Kontrolle von Betriebsräten. Diese müssen sich mit einer Mitgliederliste beim Arbeitsministerium registrieren und dem offiziellen Gewerkschaftsbund SPSI angehören. Betriebsräte können zudem nur dann gebildet werden, wenn ihr die Mehrheit aller Beschäftigten eines Unternehmens angehören. – Die staatliche Kontrolle von Streiks. Arbeitsniederlegungen müssen mit drei Tagen Vorlauf schriftlich beim Arbeitsministerium angemeldet werden. Die verantworlichen Organisatoren müssen den Antrag namentlich unterzeichnen. – Das bisher geltende Recht auf Lohnfortzahlung während Streikaktionen wird aufgehoben. – Streikaktionen müssen sich auf das Fabrikgelände beschränken. Demonstrationen und Protestkundgebungen z.B. vor dem lokalen Parlament sind damit illegal. Gleichzeitig wird den Unternehmen das Recht auf Aussperrung zugesprochen. – Es gibt keine freien Tarifverhandlungen zwischen Unternehmern und Betriebsräten. Genaue Bestimmungen über Löhne, Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen brauchen nicht mehr in Tarifverträgen festgeschrieben werden. Diese beinhalten nur allgemein die „Rechte und Pflichten“ der Tarifpartner sowie Angaben über Unternehmensbestimmungen. – Der gesetzliche Kündigungsschutz für ArbeiterInnen wird aufgehoben. Abfindungen bei Kündigungen brauchen nicht mehr gezahlt werden. – Das Recht von ArbeiterInnen auf Menstruations- und Schwangerschaftsurlaub ist nicht mehr gesetzlich durch festgelegte Urlaubszeiten garantiert. – Das neue Arbeitsgesetz räumt Regierungsvertretern und Unternehmern allgemein einen weiten Interpretationsfreiraum der verbleibenden Rechte von ArbeiterInnen ein. – Arbeiterorganisationen, die nicht von der Regierung anerkannt sind, haben kein Recht, bei Arbeitskonflikten auf Seiten der Arbeiter einzugreifen. Bereits im März dieses Jahres haben sich in Indonesien NGOs und unabhängige Arbeiterorganisationen zu einer Koalition zusammengeschlossen, die den Erlaß der neuen Gesetzgebung verhindern will. Sie hat eine Petition bei Regierung und Parlament eingereicht. Nach Angaben von APEC Labour Rights Monitor wird diese Petition von ca. einer Mio. ArbeiterInnen unterstützt. Als Teil dieser Kampagne rufen die indonesischen Arbeiterorganisationen nun Gewerkschaften, NGOs, Menschenrechtsorganisationen, und andere Gruppen, die sich für die Rechte von ArbeiterInnen einsetzen, zu einer internationalen Solidaritätsaktion auf. Bitte unterstützen Sie diese Kampagne durch Briefe, Statements oder Solidaritätsadressen, die vom APEC Labour Rights Monitor (ALARM) zentral gesammelt werden.

Kontaktadresse: ALARM c/o Asia Monitor Resource Centre (AMRC), Hong Kong Fax 00852 – 2385 5319 e-mail: alarm@hk.super.net


Tags: , , , , , ,


Share