Man hört nichts mehr von Unrecht in deinem Land

Deutsche Kommission Justitia et Pax, April 2004

Man_hoert_nichts_mehr_von_Unrecht_grAuszüge:

Justitia et Pax, S. 34

Gerechtigkeit für die Opfer: das Beispiel Indonesiens und Osttimors

Eine engere Verbindung hatte sich 1999 angebahnt: Der Unabhängigkeitskampf des seit 1975 von Indonesien besetzen Osttimor mündete in einen Exzess aus Gewalt und Vertreibung großer Teile der osttimoresischen Bevölkerung. Justitia et Pax übernahm damals die Aufgabe, innerhalb Deutschlands einen „Runden Tisch“ des Austausches und der Abstimmung zu organisieren, an dem alle Akteure – aus Regierung, Parlament und Zivilgesellschaft – versammelt sein sollten, die mit der Region zu tun haben.

Aus diesem Engagement heraus wurde in der Folge der unmittelbaren Krise die Notwendigkeit sichtbar, sich grundsätzlicher mit den Chancen für Menschenrechte in Südostasien, vor allem jedoch in Indonesien zu befassen – dem größten muslimischen Land der Erde, das geostrategisch eine wichtige Rolle spielt und welches seinerseits gegen Ende der 90er Jahre nach Jahrzehnten autoritären Regimes den Weg einer – vorläufig noch instabilen und gefährdeten – demokratischen Öffnung eingeschlagen hatte.

Ein erster Schritt war die Einladung an Vertreter der unmittelbaren Partner aus dem Land: Der Generalsekretär der indonesischen katholischen Bischofskonferenz, Erzbischof Ignatius Suharyo, kam im Herbst 2001 nach Deutschland, um in zahlreichen Gesprächen mit Bundestagsabgeordneten, den Verantwortlichen im Auswärtigen Amt, dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit, aber ebenso mit Interessierten aus dem Raum der deutschen Kirche die Situation Indonesiens zu erörtern: Fragen nach dem Beitrag der Religionen für einen besseren Menschenrechtsschutz, politisch-strategische Themen, aber auch Fragen der pastoralen Situation standen im Mittelpunkt der Gespräche, die in Bonn, Berlin und Brüssel stattfanden.

Einen nächsten Schritt unternahm Justitia et Pax in Zusammenarbeit mit der Fachorganisation „Watch Indonesia!“ (Berlin) sowie weiteren kirchlichen Einrichtungen: Im Sommer 2002 wurde der deutsche Rechtsanwalt Bernd Häusler nach Jakarta geschickt, um den dort stattfindenden Menschenrechtsprozess zu den Vorfällen in Osttimor im Jahr 1999 zu beobachten. Ziel war es zu ermitteln, ob die in Verantwortung der indonesischen Gerichtsbarkeit geführte Verfahren wirklich den internationalen Rechtsstandards entsprechen und man von einer ernsthaften rechtlichen Aufarbeitung der schrecklichen Vergangenheit sprechen kann, oder ob es sich nicht vielmehr um „Scheinprozesse“ handelt, mit denen die internationale Öffentlichkeit beruhigt werden sollte. Das aus dieser Prozessbeobachtung hervorgehende Gutachten wurde anschließend von Justitia et Pax veröffentlicht und der weiteren Arbeit der Nichtregierungsorganisationen als wichtiges Arbeitsinstrument – auch in einer englischen Übersetzung – zur Verfügung gestellt (siehe unter Publikationshinweise).

Eine weitere Etappe in der Arbeit zu Indonesien wird eine Einladung an Vertreter des indonesischen Islam nach Deutschland sein. Beabsichtigt ist es, ein Gespräch zu initiieren zwischen der islamischen Theologie, Repräsentanten aus den großen und politisch bedeutsamen Muslimverbänden Indonesiens sowie all denen, die hier in Deutschland in politischer oder kirchlich-theologischer Verantwortung mit den Themen Religion und Menschenrechten befasst sind. Die Stimme Indonesiens kann dabei als relevanter Beitrag erscheinen, weil die Geschichte des Landes eine ganz eigene Tradition in der Zuordnung von Politik und Religion ausgeprägt hat, der Blick auf den dortigen Islam das deutsche Islam-Bild erweitern kann und weil schließlich erst der gerade nach dem 11. September 2001 so oft geforderte „Dialog“ mit anderen kulturellen und religiösen Kontexten unverzichtbar ist, um den universellen Anspruch der Menschenrechte zu begründen.

Missio, S. 52:

Menschenrechte in der Projektförderung

Missio unterstützt den menschenrechtlichen Einsatz der kirchlichen Partner in Afrika, Asien und Ozeanien u.a. durch die Förderung menschenrechtlicher Projekte der Partner – für die Projektbearbeitung zeichnen die Regionalreferate Afrika/Naher Osten und Asien/Ozeanien der Auslandsabteilung verantwortlich. Hier einige Projektbeispiele:

– Förderung des kirchlichen Einsatzes für Frauenrechte beim Übergang Osttimors zur Unabhängigkeit (600.408-01/002)

– Mitfinanzierung der Beobachtung des Ad-Hoc-Tribunals zu Menschenrechtsverletzungen in Osttimor in Jakarta durch einen Rechtsanwalt (600.401-02/022)

Missionszentrale der Franziskaner (MZF), S. 64

Mitarbeit in der Menschenrechtskoordination Mexiko, bei Watch Indonesia, der Ökumenischen Philippinenkonferenz, in der Entschuldungskampagne, in der Aidskampagne sowie in anderen Gremien. In Deutschland entstehende Initiativen zum Menschenrechtsschutz in einzelnen Ländern oder thematisch ausgerichtete Initiativen werden durch die Missionszentrale der Franziskaner materiell und ideell mitgetragen.

lesen Sie hier den vollständigen Bericht (PDF, 1,2 MB)


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