Das war es dann: Am 5.
August 2003 wurde das letzte Urteil der Osttimor-Prozesse in Jakarta gesprochen.
General Adam Damiri, der ranghöchste Militär unter den Angeklagten,
wurde zu drei Jahren Haft verurteilt. Ein Urteil, das deutlich unter der
Mindeststrafe blieb, was aber nichtsdestotrotz überraschend kam, hatte
doch die Staatsanwaltschaft die Anklage zuvor fallen lassen. In zwölf
Verfahren sind sechs der 18 Angeklagten der Verbrechen gegen die Menschlichkeit
für schuldig befunden worden. Die Urteile reichen von drei bis zehn
Jahren, letzteres das gesetzliche Mindeststrafmaß; keiner der Verurteilten
befindet sich in Haft. Alle haben angekündigt, in Berufung zu gehen.
Ein enttäuschendes Ergebnis, in jeder Hinsicht.
Zeit, Bilanz zu ziehen
Einhellig urteilen Staatengemeinschaft und internationale wie auch nationale Rechtshilfe- und Menschenrechtsorganisationen, dass die Aufarbeitung der Menschenrechtsverbrechen vor dem Ad-hoc-Gerichtshof in Jakarta nur ungenügend erfolgte. Mit den Verfahren wurde die lange Tradition von Straflosigkeit in Indonesien nicht durchbrochen. Um ein internationales Tribunal für die Verbrechen in Osttimor 1999 abzuwenden, hatte Indonesien schließlich zugesichert, im Rahmen seiner nationalen Gerichtsbarkeit Prozesse durchzuführen. Es werde keine Straflosigkeit für die Verantwortlichen geben, unterstrich der Außenminister Indonesiens gegenüber dem UN-Generalsekretär damals mit Nachdruck.1 Im Februar 2000 hatte der UN-Sicherheitsrat Indonesien daraufhin aufgefordert, „to institute a swift, comprehensive, effective and transparent legal process, in conformity with international standards of justice and due process of law.“ Diese Vorgaben, so Ian Martin, Vizepräsident des International Center for Transitional Justice, wurden nicht erfüllt.2
Die EU-Ratspräsidentschaft kritisierte die Prozesse vor dem Ad-hoc-Menschenrechtsgericht als nicht ausreichend: Die Prozesse hätten keine Gerechtigkeit gebracht, so die Quintessenz der Erklärung, und die Urteile stünden in keinem Verhältnis zu der Schwere der Verbrechen. Die EU zeigt sich enttäuscht darüber, dass die Staatsanwaltschaft von UN-Ermittlern und der nationalen indonesischen Menschenrechtskommission (Komnas HAM) gesammeltes Beweismaterial nicht eingebracht hätte, besonders jenes nicht, das darauf hindeutet, dass Teile des Militärs, der Polizei und der Zivilverwaltung Milizen trainiert und finanziert hatten. Auch an der Auswahl der vorgeladenen Zeugen wird Kritik geübt. Es seien weder Mitarbeiter der UN-Mission UNAMET noch unabhängige Beobachter und nur wenige Opfer als Zeugen vernommen worden. Die EU unterstreicht in der Erklärung die Notwendigkeit eines transparenten Berufungsverfahrens nach internationalen Rechtsstandards.3
„Die Vereinigten Staaten sind über die Durchführung und Leistung des indonesischen Ad-hoc-Tribunals enttäuscht“, so der stellvertretende Sprecher des US Außenministeriums, Philip Reeker, „vor allem was die Aufgabe anbelangt, dass Opfer von schrecklichen Gräueltaten Gerechtigkeit erfahren.“ 4
Der Gerichtshof habe dabei versagt, die Wahrheit aufzudecken und die Täter zu richten, urteilt amnesty international. Die Organisation fordert die Vereinten Nationen auf, eine unabhängige Beurteilung der Verfahren durchzuführen mit Blick auf weitere Maßnahmen, die geeignet sind, Gerechtigkeit zu erzielen. Als „theatralische Performance und Farce“ bezeichnet das Judical Systems Monitoring Project in Osttimor die Verfahren. Mit der Verurteilung von General Damiri zu drei Jahren Haft bliebe das Gericht erneut unter dem Mindeststrafmaß von 10 Jahren. Damit verhöhne man die Schwere des Verbrechens. Selbiges kritisiert auch Frans Hendra Winatara von der Indonesischen Nationalen Rechtsvereinigung: „Ein Ad-hoc Gericht (...) sollte nur für schwere Verbrechen eingerichtet werden, Verbrechen, die eine Bestrafung von zehn Jahren und mehr erfordern. Wenn die Richter zu dem Ergebnis kommen, dass der Angeklagte schuldig ist, so sollte auch das Urteil mindestens zehn Jahre betragen.“ Hendardi von der indonesischen Gesellschaft für Rechtshilfe und Menschenrechte kommentiert, das Gericht habe versagt, Urteile zu sprechen, die auch präventive Wirksamkeit hätten.5
Sicher, Indonesien hatte
mit dem Ad-hoc-Tribunal Neuland betreten. Manche Schwächen der Verfahren
lassen sich hiermit erklären, andere wiederum sind tief in den Strukturen
der indonesischen Gerichtsbarkeit und der politischen Kultur beheimatet.
Von Anbeginn bestanden Zweifel an der Seriosität der Verfahren, die
letztlich eröffnet wurden, um ein internationales Tribunal abzuwenden.
Der Eindruck, dass Indonesien an der Aufklärung der Geschehnisse kein
Interesse hatte, erhärtete sich mit den laufenden Verfahren und bleibt
als Gesamteindruck nach Abschluss bestehen. Im Detail sind die Schwächen
und Unzulänglichkeiten des Ad-hoc-Gerichtshofs im Vorfeld wie auch
während der Verfahren in qualifizierten Untersuchungen herausgearbeitet
worden 6. Mit Abschluss der Verfahren gilt es nun, die
Prozesse als ganzes zu beurteilen und die einzelnen Verfahren vergleichend
zu analysieren.
http://www.ictj.org/downloads/IntendedtoFailwithAnnexes--FINAL.pdf
Der Titel „Intended to Fail“ könnte nicht treffender gewählt sein. Prof. David Cohen vom UC Berkeley War Crimes Studies Center analysiert in der Studie die Glaubwürdigkeit des gerichtlichen Aufarbeitungsprozess von den Ermittlungen bis zu den Urteilssprüchen und stellt die Anklagschriften, den Prozessverlauf und Urteile der einzelnen Verfahren gegenüber. Er arbeitet dabei insbesondere die Schwächen der Verfahren heraus, deren Ursachen nicht in der Verantwortung einzelner Akteure zu suchen, sondern in den Strukturen beheimatet sind. Das unzureichende Ergebnis des Ad-hoc-Gerichts ist zustande gekommen, trotz ernsthafter Bemühungen einzelner Richter einen fairen und gerechten Prozess zu führen. Und der Schuldspruch im Falle Damiri sei mehr dem Mut der Richter geschuldet, denn der Wirksamkeit des juristischen Systems. Da Damiri der ranghöchste Angehörige des indonesischen Militärs war, der angeklagt wurde, kommt dem Prozess eine besondere Bedeutung zu. Die Entscheidung der Richter zeige, dass ein Potential von gerichtlicher Unabhängigkeit und Verantwortlichkeit beim Ad-hoc-Gerichtshof durchaus vorhanden war, wenn auch nur in sehr begrenztem Maße. Auf der anderen Seite zeigt sich in diesem Prozess so deutlich wie in keinem anderen das allem zugrunde liegende Problem: der mangelnde politische Wille, die Verantwortlichen anzuklagen und das Ergebnis der Verfahren zu akzeptieren. Im Unterschied zu anderen Verfahren ging die Staatsanwaltschaft so weit, im Juni 2003 einen Freispruch Damiris zu fordern mit der Begründung, sie könne keinen Nachweis für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit, derer Damiri angeklagt ist, erbringen. Dies lässt für Cohen nur einen möglichen Schluss zu: „that, when necessary, direct pressure will prevail to prevent the independent and legitimate exercise of the functions of the prosecutor. Faced with a panel of judges who, based on past performance in three previous trials, would be likely to convict (and able to resist pressure and harassment to do otherwise), some form of political intervention appears to have motivated prosecutors to attempt to argue for an acquittal when they were on the verge of what would have been, by normal standards, their most important victory”. (Intended to Fail, S.4) Die Erklärung des Staatsanwaltes, warum keiner der Anklagepunkte bewiesen sei, ist zudem gänzlich inkonsistent mit den Feststellungen des Gerichts im Prozess gegen Damiris direkten Untergebenen Oberst Noer Muis. Bei der Urteilsverkündung, so beschreibt Cohen die Szene nach Augenzeugenberichten, sei es im Gerichtssaal zu derartigen Tumulten gekommen, dass die Richter Saal und Gebäude fluchtartig verlassen hätten. Mitglieder von Kopassus, des Sondertruppenkommandos des Heeres, hätten auf den Bänken gestanden und ihren Ärger über das Urteil hinausgebrüllt. Einer von ihnen rief „Rudi Rizki (Name des Richters), you are dead!“ (S.19) Die Einschüchterung und Bedrohung der Richter, die implizit in jeder Verhandlung gegeben war, fand darin explizit ihren Ausdruck.
David Cohen hat die 12 Prozesse vor dem Ad-hoc-Gerichtshof über die gesamte Dauer von 15 Monaten beobachtet und ist dazu insgesamt vier mal nach Jakarta gereist. In Gesprächen mit Richtern, Staatsanwälten, Verteidigern, Mitgliedern von NGOs, der diplomatischen Vertretungen sowie indonesischen und internationalen Prozessbeobachtern und Rechtsexperten hat er sich nicht nur ein umfassendes Bild gemacht, sondern ist den Dingen tief auf den Grund gegangen. Daneben bildet die Analyse der Anklageschriften und Urteile die Grundlage seines so wertvollen und überaus lesenswerten Evaluierungsberichtes. Unterstützt und begleitet wurde er in seiner Arbeit durch die Menschenrechtsorganisation ELSAM in Jakarta, die die Prozesse vor dem Ad-hoc-Gerichtshof von Anfang bis Ende beobachtet und dokumentiert hat.7
Die Regierung Indonesiens und als verlängerter Arm die Staatsanwaltschaft haben nicht ernsthaft vorgehabt wie zugesichert, die für die Gewalt in Osttimor 1999 verantwortlichen Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Das erste, was in den Prozessen auf der Strecke blieb, war die Wahrheit. Die Dinge haben, so die Beurteilung Cohens, ihren grundlegend fehlerbehafteten Weg genommen von dem Augenblick an, wo das Büro des Generalstaatsanwaltes die Ermittlungen übernahm auf der Grundlage des Berichtes der dafür eingesetzten indonesischen Untersuchungskommission KPP HAM. Es baute sich dann ein Fehler auf den nächsten, was dann letztlich zu dem Misserfolg des Gerichtshofes als Ganzes führte. Was nicht in Abrede stellen soll, dass es einzelne Richter gab, die nach Kräften bemüht waren einen fairen Prozess zu führen. Ergebnis dieser Bemühungen sind die Verurteilungen. Cohen identifiziert drei zentrale Punkte für das Scheitern des Gerichts.
Die Staatsanwaltschaft hat es unterlassen, genügend belastende Beweise einzubringen, Zeugen zu hören und Dokumente vorzulegen, obgleich all dies mehr als ausreichend vorhanden gewesen wäre. Mit einem Satz, die Anwaltschaft hat kein professionelles Engagement gezeigt. Das Versäumnis, sich um belastende Beweise zu bemühen, resultierte dann in Anklageschriften, Verhandlungen und Urteilen, die in typischer Weise nicht über die Fakten der einzelnen Fälle hinausgehen. Eine breitere Betrachtung, die der weit verbreiteten, systematischen und organisierten Natur der Verbrechen gegen die Menschlichkeit gerecht geworden wäre, wie sie üblich ist bei Tribunalen, die solch schwere Verbrechen verhandeln, wurde nicht vorgenommen.
Die Staatsanwaltschaft legte keinen ausreichend kohärenten und glaubwürdigen Bericht über die Gewalt in Osttimor 1999 vor, der Verurteilungen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit rechtfertigt. Sie ignorierte die den Verbrechen zugrunde liegende Systematik und konzentrierte sich nur auf individuelle Vorfälle. In ihrer Betrachtungsweise des Gesamtkontextes und der Muster der Gewalt in Osttimor unterscheidet sich die Anklagebehörde nicht wesentlich von der der Verteidigung: Die Gewalt wurde verursacht durch Aktionen der Pro-Unabhängigkeitskräfte und resultierte dann in einer Reihe von Zusammenstößen oder Fälle von Revanche der beiden bewaffneten gegnerischen Seiten. Es handelte sich demnach um einen bürgerkriegsähnlichen Konflikt, bei dem es die Sicherheitskräfte versäumten, bestimmte Übergriffe zu verhindern. An der Verflechtung zwischen Milizen und Militär schaute man beharrlich vorbei. In den meisten der Verfahren teilten die Richter diese Sichtweise bereitwillig, entspricht sie doch dem allgemein gebräuchlichen Bild in Indonesien. Eine Reflektion der indonesischen Politik in Osttimor ist gemeinhin noch nicht erfolgt, und der Ad-hoc-Gerichtshof hat dem sogar entgegen gewirkt. Eine seiner grundlegenden Aufgabe, nämlich zur Wahrheitsfindung beizutragen, wurde nicht erfüllt. Die Verantwortung des indonesischen Staates und seiner Institutionen für die schweren Menschenrechtsverletzungen in Osttimor wurde nicht thematisiert. Damit bot der Gerichtshof für die Opfer der Gewaltverbrechen weder eine Plattform für Aussöhnung noch für Gerechtigkeit. (S.ix, 6)
Die Sicht der Anklagebehörde, Verteidigung und Richter deckt sich in keiner Weise mit dem, was internationale Untersuchungskommissionen und Experten herausgefunden haben, was die Anklagebehörde in Osttimor an Beweisen zusammengetragen hat und nicht zu letzt mit den Ergebnissen der Prozesse vor dem Gerichtshof in Dili. Von weitaus größerer Tragweite ist, dass das Gericht in der Betrachtung des Kontextes nicht einmal den Ergebnissen, noch den Empfehlungen, der offiziellen indonesischen Untersuchungskommission KPP HAM folgt: „The KPP HAM report concluded that the violence in East Timor was organized and systematic, and was financed, orchestrated, and encouraged by the Indonesian military up to the highest levels.“ (S.6) Der KPP HAM Bericht bildete die Grundlage, auf der die Einrichtung des Ad-hoc-Gerichtshofes vom Generalstaatsanwalt veranlasst wurde. Nachdem der Bericht übergeben worden war, gab es nahezu keinerlei Beratung und Austausch zwischen Generalstaatsanwaltschaft und KPP HAM über die Ergebnisse. KPP HAM war lediglich einmal eingeladen, um den Gebrauch der JURIDOC Datenbasis zu erläutern. Um so erstaunter war man dann, als die Anklageschriften öffentlich wurden und es sich zeigte, dass die Behörde nicht der Argumentationslinie des Berichtes folgte, und Ergebnisse und Beweise für eine weit verbreitete und systematische Natur der Gewalt sowie die organisatorische Rolle von TNI dabei gänzlich ignoriert wurden (S.10, 51). David Cohen zeigt an Hand der Strukturen die Arbeitsweise und Mechanismen der Anklagebehörde und auch des Justizsystems auf. Unterstrichen durch etliche Interviews, beleuchtet er, wie sehr sich die Anklagebehörde als Verlängerung der Regierungspolitik betrachtet und der Kultur verpflichtet ist, die politischen Ziele der Regierung umzusetzen (S.41,43). Die Qualität der Anklageschriften, mehr jedoch noch das Auftreten und die Arbeit der Anklage als ganzes, ist dem fehlenden Willen zur Aufklärung auf höchsten Ebenen geschuldet. „The nature of the Indonesian system for the administration of justice is such that the lack of political will at the highest levels is like a paralyzing narcotic that sweeps downward through the whole system.“ (S.viii)
Auch die Richter waren sich dieser Begrenzungen sehr wohl bewusst: „The indictments were drafted to make it technically impossible to prove that the violence was widespread and systematic,“ erklärten sie gegenüber Cohen 8. Die fehlende Unabhängigkeit der Anklagebehörde zeigt sich auch darin, dass die Ankläger ihrer Aufgabe einer aktiven Zeugenbefragung in bestimmten Fällen nicht nachkamen und diese Aufgabe den Richtern überließen. „The prosescutor is tossing us the hot potato so that the blame will fall on us“, erklärt einer der Richter das Verhalten (S.43). Dennoch, in vielen Fällen scheinen auch die Richter die politischen Signale verstanden zu haben und ihnen gefolgt zu sein. Sie hätten durchaus die Möglichkeit gehabt, im Prozesssaal eigenen Untersuchungen nachzugehen und waren auch nicht auf die Beweise der Anklagebehörde angewiesen, sondern hätten nach weiteren Beweisen verlangen können. Gleichfalls gab es Fälle, wo die Anklagebehörde einem solchen Ersinnen (in diesem Fall, mehr Zeugen aufzurufen) nicht nachkam (S.53). Häufig, so Cohens Eindruck, scheint die Anklage mehr im Sinne der Verteidigung gearbeitet zu haben.
Schlussfolgend fasst Cohen zusammen, dass es in der gegenwärtigen Konstellation der indonesischen Gerichtsbarkeit für einen Ad-hoc-Gerichtshof schlicht nicht möglich ist, mit der nötigen Unabhängigkeit zu arbeiten und glaubhafte Ergebnisse zu erzielen (S.54). <>
1 UN Doc.A/54/726,
S/2000/59, 31. Jan. 2000, zitiert nach: Othman, Mohamed: The Framework
of Prosecutions and the Court System in East Timor; in: Ambos, K./ Othman,
M.: New Approaches in International Criminal Justice, Freiburg 2003, S.
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2 David
Cohen: Intended to Fail: The Trails before the Ad Hoc Human Rights Court
in Jakarta, Edited by the International Center for Transitional Justice,
August 2003, S. iv, http://www.ictj.org/downloads/Intended_to_Fail--FINAL.pdf
3 Declaration
by the Presidency on behalf of the European Union on ad hoc Human Rights
Tribunal for crimes committed in East Timor, 6. August 2003, Ref: CL03-268EN
4 AFP: Washington
leads critics of Indonesia’s East Timor rights trails, 6. Aug. 2003
5 Timor-Leste:
International community must press for justice for crimes against humanity,
AI Index: ASA 57/007/2003, News Service No: 196, 29. Aug. 2003; JSMP Press
Release, 6. Aug. 2003, AFP: Washington leads critics of Indonesia’s East
Timor rights trails, 6. Aug. 2003
6 vgl. Indonesien-Information
Nr.1/2003; Bernd Häusler: Gerechtigkeit für die Opfer. Eine juristische
Untersuchung der indonesischen Menschenrechtsverfahren zu den Verbrechen
auf Osttimor im Jahr 1999. Hrsg.: Deutsche Kommission Justitia et Pax,
Schriftenreihe Gerechtigkeit und Frieden, Nr. 98, Bonn, April 2003
7 Prozessberichte
von ELSAM wie auch die englischen Übersetzungen der Anklageschriften
und Urteile (mit Ausnahme des Damiri-Urteils, was zum heutigen Tag noch
nicht vorliegt) finden sich auf der Homepage des War Crimes Studies Center:
http://warcrimescenter.berkeley.edu
8 Intended
to Fail, S.43 “Six judges, when explaining the weakness of indictments,
used the term “bonsaification” to characterize the prosecution. They explained
that the indictments were made to look good, but are actually stunted and
puny.”
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