Der Exportschlager „das deutsche Verwaltungsverfahrensgesetz
(VwVfG)“ krempelt das Verständnis
um den Unterschied zwischen Jackpot und Jack the Ripper um
In Anlehnung an das deutsche Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) – serviert von der GTZ – hat Kementerian PAN alias Pendayagunaan Aparatur Negara (Ministerium für die Potenzsteigerung oder Zweckmäßigkeit und Arbeitsfähigkeit der staatlichen Apparate) die 13. Fassung des Gesetzentwurfes (RUU alias Rancangan Undang Undang) zur Administrasi Pemerintahan (zur Übersetzung s. Ausführungen unten) vom 26.07.2006 an das Parlament (DPR alias Dewan Perwakilan Rakyat) weitergeleitet. Das Ministerium drängt das Parlament diesen Gesetzentwurf als Priorität schleunigst zu behandeln. Gemessen an der laufenden Nummer des Entwurfes arbeitet das Ministerium sehr fleißig, denn im April 2005 lag noch die 4. Fassung des Entwurfs vor – und von der 11. Fassung gab es gar die Versionen 11.a und 11.b. Mit dem Gesetzentwurf zur Administrasi Pemerintahan wird die lang ersehnte indonesische Verwaltungsreform eingeleitet.
Jackpot ist Jack the Ripper
Beim Vergleich des deutschen Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und dem Gesetzentwurf über Administrasi Pemerintahan alias RUU AP – fallen einige Merkwürdigkeiten auf, wenn man nur erstens, den Titel des Gesetzes; zweitens, den Anwendungsbereich und drittens, den Verwaltungsverfahrensbegriff betrachtet. Verwaltungsverfahrensgesetz wird auf indonesisch zum Gesetz über die Regierungstätigkeitsverwaltung oder Regierungstätigkeitsstelle oder government / governance administration – während das Wort Verfahren untergetaucht ist, worüber, sorry, erst in Teil II dieses Artikels eingegangen wird. Es ist gar nicht so einfach: denn pemerintah ist government, während pemerintahan soviel wie governance oder Regieren/Regierungstätigkeit bedeutet.
Zwar kennt Indonesien formell die staatliche Verwaltung (Tata Usaha Negara oder Administrasi Negara), aber in der Praxis wird die staatliche Verwaltung als Regierungsverwaltung verstanden. Im Anwendungsbereich des 13. Gesetzentwurfes heißt es, Administrasi Pemerintahan umfasst alle rechtlichen und materiellen Handlungen, die von einer Regierungsstelle (Instansi Pemerintah) und höheren Beamten (Pejabat) der Administrasi Pemerintahan sowie den Rechtskörperschaften (Badan Hukum) – die mit der Funktion und Aufgabe der Regierungstätigkeit (Pemerintahan) beauftragt sind – durchgeführt werden …… (§ 1.1.). Also: Verwaltung ist nicht staatliche Verwaltung sondern Regierungsstelle bzw. -verwaltung.
In Deutschland dagegen ist mit Verwaltung immer die staatliche Verwaltung gemeint. Wenn man in Indonesien Verwaltung als staatliche Verwaltung nicht kennt, so ist im Fernossiland der Begriff Behörde als Organ des Staates, das mit der Zuständigkeit zur Erfüllung von Verwaltungsaufgaben für die Bürger ausgestattet ist, und in Deutschland Anwender des Verwaltungsverfahrensgesetzes ist. (§§ 1 und 9 VwVfG), ebenfalls fremd.
Und der Unterschied zwischen staatliche Verwaltung und Regierungsverwaltung ist freilich echt geil!
Diese Feststellung war für mich wie ein Jackpot – da ich regelmäßig das Spiel 6 aus 49 ankreuze, aber Jack the Ripper sich bislang quer stellte. Spannenderweise haben meine Landsleute noch nicht bemerkt, dass irgend etwas Faules in unserem Staate liegt. Also bin ich in eine Marktlücke gestoßen, sodass aus meinen Vorträge darüber ein Buch geworden sind – nämlich Pemerintah Bukanlah Negara alias Regierung ist doch nicht der Staat oder Jackpot ist Jack the Ripper.
Dieser Aufsatz basiert auf meiner 15jährigen Verwaltungspraxis bei einer Behörde im Land Brandenburg. Aber, sorry, ich bin kein Staatsrechtler, sodass ich über den Unterschied zwischen Jackpot und Jack the Ripper mehr aus Erfahrungen und Beobachtungen niederschreibe.
Eine Definition des Begriffs der Verwaltung lässt sich als sog.
Subtraktionsformel ableiten, nämlich „Verwaltung ist diejenige Staatstätigkeit,
die weder Gesetzgebung noch Rechtssprechung noch Regierungstätigkeit
ist“ 1. Einfacher gesagt ist Verwaltung nichts anderes
als Gesetzesvollzug.
Diese Subtraktionsformel kennen die indonesischen Staatsrechter auch.
Nur sie kennen keine Differenzierung der Verwaltung gegenüber den
anderen Staatsgewalten. Pemerintahan (Regierungstätigkeit / Governance
/ Eksekutiv) ist diejenige Staatstätigkeit, die nicht Gesetzgebung
und nicht Rechtssprechung ist, wobei Pemerintahan sich nicht nur auf Gesetzesvollzug
beschränkt, sondern auch auf Regierungstätigkeit (u.a. Gesetzinitiativen).
Das bedeutet, Administrasi Pemerintahan ist sowohl Regierungstätigkeit
als auch Gesetzvollzugsverwaltung, heißt es in z.B. in der Pflichtlektüre
der Verwaltungsrechtsstudenten 2.
Der Staatsrechtler Prajudi Atmisudirdjo erklärt, dass die staatliche Verwaltung (Administrasi Negara) drei Funktionen besitzt: erstens, Regierungstätigkeit; zweites als Maschine und Apparat der Regierung; drittens, als Durchführung der koordinierten Regierungsarbeit. Ein anderer Staatsrechtler, Bintoro Tjokroamidjojo, meint, dass staatliche Verwaltung Management und Organisation von Menschen und Mitteln ist, um die Ziele der Regierung zu erreichen. Der Staatsrechtler Sondang P. Siagian wiederum versteht unter staatlicher Verwaltung (Administrasi Negara) alle Tätigkeiten, die vom Regierungsapparat eines Staates durchgeführt werden, um die Ziele des Staates zu erreichen 3. Wir sehen, dass mit Verwaltung immer Regierungsverwaltung bzw. -stelle oder etwas mit Regierungstätigkeit Verbundenes gemeint ist. Kurz gesagt: Jack the Ripper ist Jackpot.
Vergleichen wir mal die einfachste Institution, z.B. das deutsche Bundesstatistische Amt und das indonesische Zentralamt für Statistik (Biro Pusat Statistik). Während das deutsche Bundesstatische Amt zur staatlichen Einrichtung (Institution) gehört, ist das indonesische Biro Pusat Statitik eine Regierungseinrichtung 4.
Zwar ist mit Verwaltung immer Regierungsverwaltung gemeint, aber der Begriff Verwaltung in Indonesien an sich ist unter den Staatsrechtlern verworren. Bei einem Seminar zur Abhandlung von des 4. Entwurfs der RUU Administrasi Pemerintahan vom April 2005 beklagten sich Dr. SF. Marbun, SH., M. Hum und Ridwan, SH. von der juristischen Fakultät der Universitas Islam Indonesia in Yogyakarta über die nicht konsequente Anwendung der Begriffe im 4. Gesetzentwurf (RUU) zu Administrasi Pemerintahan – mal spricht man Jackpot, mal Jack the Pot, ab und zu Jack the Ripper, öfter mal Pot the Jack oder Jack the River, aber niemals Pot Pol. Im 4. Gesetzentwurf sprach man über Regierungsstelle/ -institution (instansi pemerintah), Institution der Regierungstätigkeitsverwaltung (instansi administrasi pemerintahan), höhere Beamte der staatlichen Verwaltung (pejabat tata usaha negara), staatliche Verwaltungsinstitution (Badan Tata Usaha Negara) oder Regierungsverwaltung (Administrasi Pemerintah) 5.
Da aus Spiel 6 aus 49 nichts geworden ist, war ich neugierig auf das Vergleichsspiel und so verfolgte ich dann den Unterschied zwischen den Akteuren der Verwaltung in Deutschland (Beamte) und in Indonesien (Pegawai Negeri).
In Deutschland hat der Beamte folgenden Diensteid zu leisten: „Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“ (§ 58 BBG) – er schwört also Loyalität gegenüber dem Staat.
Dagegen hat der indonesische Beamte folgenden Diensteid zu leisten: „für die Ernennung zum Beamten, schwöre ich im Namen Allahs, dass ich treue und gehorsam gegenüber der Pancasila, der Verfassung von 1945, dem Staat und der Regierung sein werde“ (§ 26 Undang Undang Republik Indonesia No. 43 Tahun 1999 Tentang Perubahan Atas UU No. 8 Tahun 1974 Tentang Pokok-Pokok Kepegawaian) 6 – er schwört also Loyalität gegenüber dem Staat und der Regierung.
In Indonesien, ist ein Pegawai Negeri kein Beamter des Staates sondern Beamter der Regierung. Deshalb hört man in Indonesien oft den Begriff Pegawai Pemerintah (Regierungsangestellter) statt Staatsbeamter (Bemerkung: Indonesien kennt keine Angestellten im öffentlichen Dienst als Staatsbedienstete – bestenfalls als Honorarkräfte).
Da es keinen Unterschied zwischen staatlicher Verwaltung und Regierungsverwaltung oder Angestellten des Staates und der Regierung gibt, hört oder liest man auch oft, dass z.B. staatliche Unternehmen wie Pertamina (Staatliche Ölindustrie) oder Bank Mandiri als perusahaan pemerintah alias Regierungunternehen bezeichnet werden 7.
Umso problematischer ist z.B. die Durchführung der Prinzipien des Wohlfahrtstaates. Ähnlich wie in Deutschland kennt Indonesien seit 2004 eine Hilfe für Almosen. Gem. UU RI No. 40 Tahun 2004 Tentang Sistem Jaminan Sosial (Gesetz Nr. 40/2004 über die Sozialhilfe) – das Gesetz ist Produkt der Megawati-Regierung – werden die Almosen vom Staat geleistet. Nur wer zahlt denn nun tatsächlich für diese Sozialhilfe? Gem. § 1.5. zahlt die Regierung die Sozialhilfe – während in Deutschland der Staat Träger der Sozialhilfe ist. Man sieht, dass Jack the Ripper über den Jackpot entscheidet. Man kann solche Beispiele beliebig ergänzen.
Nach meinen Informationen, zahlte die Regierung von Susilo Bambang Yudoyono und die Regierungsverwaltung bis jetzt noch keine einzige Rupiah Sozialhilfe gem. des Gesetzes Nr. 40/2004. Vielleicht hat die Regierung kein Geld – und die Begründung ist legitim und nicht einklagbar. Nun vielleicht wird die Regierung kurz vor den Wahlen 2009 bezahlen, um die Stimmen der Almosenempfänger zu mobilisieren.
Jack Gerippte Legislative
Spannender als die oben genannten Probleme ist das Eindringen der Exekutive z.B. in die Legislative. Wenn Pegawai Negeri (Beamte) nur Pegawai (Angestellte) der Regierung ist, wie sieht dann die Stellung eines Beamten z.B der Verwaltung der Legislative (DPR) aus?
Gem. Präsidentenerlass (Peraturan Presiden) Nr. 23/2005 und Regierungserlasses (Peraturan Pemerintah Nr. 9/2003) ist die Verwaltung des Parlamentes (genannt Sekretariat Jenderal) und deren Pegawai Negeri ein Regierungsapparat, der von der Regierung als Hilfe für das Parlament zur Verfügung gestellt wird 8. Die Angelegenheiten der dortigen Verwaltung (Organisation) oder des dort tätigen Beamten sind Exekutivkompetenzen. Als Vertreter der Regierung und Boss der Parlamentsverwaltung regelt und leitet der Sekjen (Generalsekretär) die Verwaltung und hat Kompetenz über die Angelegenheiten der dort tätigen 1.340 Beamten (Ernennung, Abordnung, Umsetzung oder Absetzung). Dafür, wie sich die Verwaltung des Parlamentes organisiert (Struktur, Funktion, Arbeitsweise usw), liegt die Zuständigkeit beim Kementerian Pendayagunaan Aparatur Negara (Ministerium für die Potenzsteigerung der staatlichen Apparate). Das Generalsekretariat wird vom Präsidenten ernannt und das Präsidium des Parlamentes (DPR) hat nur Vorschlagsrecht 9.
Ein Gegenstück dazu stellen z.B. die Verwaltung und die Beamten
des Bundestages dar. Verwaltung oder Beamte des Bundestages sind keine
Regierungsmarionetten. Die Angelegenheiten der Verwaltung und der dort
tätigen Beamten (Ernennung, Abordnung, Umsetzung oder Absetzung) sind
Legislativkompetenzen: „Der Präsident vertritt den Bundestag und regelt
seine Geschäfte…. Der Präsident schließt die Verträge,
die für die Bundestagsverwaltung von erheblicher Bedeutung sind, im
Benehmen mit seinen Stellvertretern ab…. Der Präsident ist die oberste
Dienstbehörde der Bundestagsbeamten. Er ernennt und stellt die Bundestagsbeamten
nach den gesetzlichen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften ein und versetzt
sie in den Ruhestand. Auch die nichtbeamteten Bediensteten des Bundestages
werden von dem Präsidenten eingestellt und entlassen“ (III. Präsident,
Präsidium und Ältestenrat, § 7 Geschäftsordnung des
Deutschen Bundestages,
http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetze/go_btg/go03.html)
.
Indonesisches Parlament (DPR) Bundestag
Übrigens: während die Basis (Verwaltung des Parlaments) voll gestopft ist mit der Jack the Rippers der Exekutive, wird der Jackpot im Überbau (die Parlamentmitglieder) von der Exekutive gefüttert. So hat z.B. der Gouverneur von Jakarta mit seinem Erlass (Peraturan Gubernur Nomor 114/2005) die monatlichen Gehälter der Mitglieder des Landesparlamentes von Jakarta (DPRD alias Dewan Perwakilan Rakyat Daerah) von 35-40 auf 50 Millionen Rupiah (ca. 3.000-3.400 auf 4.200 Euro) erhöht 10.
Jack the Ripper ist überall. Wadaaaw…………
Entblößung des derzeitigen Schädelinhalts
Als der Chef vom Lemhannas (Lembaga Pertahanan Nasional alias Institut für Nationale Verteidigung) die Ergebnisse der Verhandlungen zwischen Regierung und GAM (Gerakan Aceh Merdeka alias Bewegung für die Unabhängigkeit von Aceh) negativ kommentierte, erntete er Protest von Hamid Awaluddin, Minister für Justiz und Menschenrechte (Menteri Hukum dan HAM) sowie eine Abmahnung von Vize-Präsident Jusuf Kalla.
Der Minister erklärte, dass Lemhannas eine staatliche Institution sei und folglich hätte der Chef von Lemhannas die Regierungspolitik befolgen müssen 11. Der Vize-Präsident begründete seine Abmahnung, dass Lemhannas eine Regierungsinstitution unter dem Präsidenten sei und folglich hätte der Chef von Lemhannas sich nicht gegen den Präsidenten stellen dürfen 12 Was ist nun Lemhannas? Jackpot oder Jack the Ripper?
Als der Vize-Präsident des Statistischen Bundesamtes, der kein Englisch sprach, vor der unabhängigen nationalen Wahlkommission KPU (Komisi Pemilihan Umum) Mai 2002 einen Vortrag über das deutsche Wahlsystem und Parteienfinanzierung hielt, wurde sein Satz „die Parteien in Deutschland [werden] finanziert vom Staat“ auf Indonesisch übersetzt wie folgt: „die Parteien in Deutschland werden finanziert von der Regierung“.
Selbst in der Diskussionen waren die klugen Leute der KPU-Mitglieder
der Meinung, dass die Parteien in Deutschland von der Regierung finanziert
werden.
Nicht nur auf Regierungs- oder staatlicher Ebene herrscht dieses Verwirrspiel.
Selbst die Medien, z.B. das Wochenmagazin TEMPO, sind verwirrt. TEMPO berichtete
in seiner Ausgabe von Ende Januar 2006 über die indonesischen Asylanten
in Deutschland. Dort hieß es, dass ein indonesischer Asylant eine
Zuwendung in Höhe von 400 Euro von der deutschen Regierung erhalte,
weil seine monatliche Rente nur 200 Euro betrage 13.
Und ich plappere noch weiter: mein Papa sagt mir oft, wenn ich ihn zu
Hause im Urlaub treffe, „später kriegst Rente von der deutschen Regierung
nicht wahr?“. Meine Erwiderung, dass ich diese nicht von der deutschen
Regierung sondern vom deutschen Staat bekomme, ist jedes Mal vergeblich
– der Jack the Rippervirus hat das Jackpotbetriebssytem infiziert. Hinzu
kommt noch das Problem, dass mein Papa nach seinen 84 Lebensjahren schon
taub ist. Ich muss ihm aber jedes Mal erwidern, weil ich befürchte,
wenn mein Papa meint, dass die deutsche Regierung mir meine Rente schenkt,
er sich womöglich bei Angela be-thankyou-en wird, weil sie doch –
neben ihrer Gesundheitsreform, Libanonlotto-Einsatz, Schädelmotto
der Bundeswehr usw. – auch noch um seinen Sohn sorgt.
Für die Enthüllung des Missverständnisses über
die Begriffe Staat und Regierung sorgte der Konflikt zwischen Indonesien
und Australien Anfang letzten Jahres wg. der Asylgewährung für
42 Papuas. Fast die gesamte indonesische Elite (von Amien Rais über
Minister und Parlament bis hin zu nationalistischen und islamischen Organisationen)
war erbost – und entblößte den Inhalt ihres Schädels. Z.B.
sprach man sprach von einer Politik der „Inkonsistenz“, „Doppelmoral“ oder
„Verrat“ bzw. „Beleidigung“ seitens der australischen Regierung gegenüber
Indonesien 14 – anstatt sich zu erkundigen wie die anderen
ihren Staat organisieren, wurde nach den Fotos und Mottos in den eigenen
Schädeln geurteilt.
Der australische Außenminister, Alexander Downer, hat z.B. versucht meinen Landleuten zu erklären, dass die Entscheidung über die Vergabe von Asyl eine unabhängige Entscheidung der Verwaltung und nicht der Regierung gewesen sei (hier DIMA: Departement of Immigration and Multicultural Affairs). Aber vergeblich, denn die Schädel der Indonesier sind durch das australische Geplapper nicht zu erschüttern. Prof. Sumaryo Suryokusumo von der Universitas Indonesia plapperte, dass in der Regel die Visumvergabe Sache der Regierung sei. Wenn die Regierung keinen Visumvergabe anordnet, dann rühre sich die Immigrationsstelle auch nicht. „Also ist die Begründung des Australier nicht richtig“, erklärte er, „denn wenn die Regierung kein Visum erlässt, vergibt die Immigrationsstelle auch keines“ 15.
Der Fall der 42 Papuas habe ich meinen Landsleuten erklärt, war nicht anders als der Fall der indonesischen kommunistischen Asylanten aus den Ostblockländern in den 70er Jahren. Nicht die deutsche Regierung, die zu der Zeit anti-kommunistisch eingestellt war, sondern die staatliche Verwaltung/Behörde hat ihnen Asyl gewährt. Es ist für meine Landsleute unvorstellbar, dass die Verwaltung als Vollzieher des Gesetzes sowohl in Australien als auch in Deutschland autonom handeln kann.
Zwar ist das deutsche Verwaltungsgesetz indonesischer Version (RUU AP) vom Parlament noch nicht ratifiziert worden, aber das Kennen lernen des deutschen Verwaltungsverfahrensgesetzes hat die Schädel meiner Landsleute (Entschuldigung, nur einige!) erschüttert, sodass das Verständnis über Staat und Regierung umgedacht werden muss – Jackpot eben ist eben nicht Jack the Ripper.
Viele kluge Köpfe in Indonesien haben öfter mal über
die Trennung gesprochen und geschrieben. Nur sie bleiben zu theoretisch.
Nicht die Bundeswehr, sondern das deutsche Verwaltungsverfahrensgesetz
ist im Stande, unsere Schädel zu erschüttern, wie das technisch
zu machen ist. Zwar ist das Verwaltungsverfahrensgesetz nur der Anfang
– aber er ist gut um den Schädel zu durchlöchern. Geplant ist
demnächst die Reform des indonesischen Beamtengesetzes, so sagte mir
im Juni 2006 Dimas Eko Prasodjo, ein Absolvent der deutschen Akademie für
Verwaltung und Professor an der Universitas Indonesia und einer der Initiatoren
der Einführung des deutschen Verwaltungsverfahrensgesetzes.
Eigentlich, so sagte Prof. Daniel S. Lev von der University of Washington,
Seattle, kannte Indonesien in der Zeit nach der Revolution bis 1959 ähnliche
Verhältnisse wie Deutschland bezüglich der Trennung von Staat
und Regierung (Prof. Daniel S. Lev, Menciptakan Negara Yang Aman
Buat Masyarakat in Pipit R. Kartawidjaja, Pemerintah Bukanlah Negara, Henk
Publishing, 3. Ausgabe Juli 2006, s. xiv).
Emha Ainun Nadjib, der bekannte Schriftsteller, Künstler und moderate Islamprediger, der mich überall mitschleppte, um vor seiner Gemeinde über dieses Thema zu reden, umschreibt kurz und knapp: „Bis jetzt gehört dem Staat die Regierung. Es kommt jetzt darauf an, den Staat an das Volk zurückzugeben,“ (Emha Ainun Nadjib, Rakyat Tanpa Negara, in Pipit R. Kartawidjaja, Pemerintah Bukanlah Negara, Henk Publishing, 3. Ausgabe Juli 2006, s. 215-222) – oder: Gebt uns den Jackpot und haltet Jack the Ripper ab!
Danke, Deutschlaaaaaaaaaaand…., Dankeeeeeeeeeeeeeee…..!!!!!
Tabik <>
1 Dirk Bruns/Manfred Möller, Verwaltungsrecht in
den neuen Bundesländern, Deutscher Kommunal-Verlag, 2. Auflage 1993,
S. 9
2 Siehe z.B: Philipus M. Hadjon, R. Sri Soemantri Martosoewignjo,
Sjachran Basah, Bagir Manan, H.M. Laica Marzuki, J.B.J.M ten Berge, P.J.J.
van Buuren, F.A.M. Stroink: Pengantar Hukum Administrasi Indonesia, Gajah
Mada University Press, Cetakan Kesembilan Maret 2005, s. 6-8.
3 Zitiert von Dr. SF.Marbun, SH., M.Hum dan Ridwan,
SH., M.Hum, Makalah I, 5 April 2005, S. 8 http://www.gtzsfgg.or.id/csr/agenda_seminarRUU.htm.
Aslinya: Prajudi Atmosudirdjo mengemukakan bahwa administrasi negara
mempunyai tiga arti, yaitu; pertama, sebagai salah satu fungsi pemerintah;
kedua, sebagai aparatur (machinery) dan aparat (apparatus) daripada pemerintah;
ketiga, sebagai proses penyelenggaraan tugas pekerjaan pemerintah yang
memerlukan kerjasama secara tertentu. Menurut Bintoro Tjokroamidjojo, administrasi
negara adalah manajemen dan organisasi dari manusia-manusia dan peralatannya
guna mencapai tujuan-tujuan pemerintah. Sondang P. Siagian mengartikan
administrasi negara sebagai keseluruhan kegiatan yang dilakukan oleh seluruh
aparatur pemerintah dari suatu negara dalam usaha mencapai tujuan negara.
4 Siehe z.B bei Philipus M. Hadjon, R. Sri Soemantri
Martosoewignjo, Sjachran Basah, Bagir Manan, H.M. Laica Marzuki, J.B.J.M
ten Berge, P.J.J. van Buuren, F.A.M. Stroink: Pengantar Hukum Administrasi
Indonesia, Gajah Mada University Press, Cetakan Kesembilan Maret 2005,
s. 110.
5 Dr. SF.Marbun, SH., M.Hum dan Ridwan, SH., M.Hum,
Makalah I, 5 April 2005, s. 9 http://www.gtzsfgg.or.id/csr/agenda_seminarRUU.htm)
6 Aslinya: Sumpah, Kode Etik, dan Peraturan Disiplin
Pasal 26
(1) Setiap Calon Pegawai Negeri Sipil pada saat pengangkatannya menjadi
Pegawai Negeri Sipil wajib mengucapkan sumpah/janji.
(2) Susunan kata-kata sumpah/janji adalah sebagai berikut: Demi Allah,
saya bersumpah/berjanji: Bahwa saya, untuk diangkat menjadi Pagawai Negeri
Sipil, akan setia dan taat sepenuhnya kepada Pancasila, Undang-Undang Dasar
1945, Negara, dan Pemerintah; Bahwa saya, akan mentaati segala peraturan
perundang-undangan yang berlaku dan melaksanakan tugas kedinasan yang dipercayakan
kepada saya dengan penuh pengabdian, kesadaran, dan tanggungjawab; Bahwa
saya, akan senantiasa menjunjung tinggi kehormatan Negara, Pemerintah,
dan martabat Pegawai Negeri Sipil, serta akan senantiasa mengutamakan kepentingan
Negara daripada kepentingan saya sendiri, seseorang atau golongan; Bahwa
saya, akan memegang rahasia sesuatu yang menurut sifatnya atau menurut
perintah harus saya rahasiakan; Bahwa saya, akan bekerja dengan jujur,
tertib, cermat, dan bersemangat untuk kepentingan Negara”.
7 Pemerintah tengah membenahi keuangan PT Pertamina,
perusahaan minyak milik pemerintah (Keuangan PT.Pertamina Dibenahi, Tempo
Interaktif 11.05.2005); Bank Mandiri berdiri pada tanggal 2 Oktober 1998
sebagai bagian dari program restrukturisasi perbankan yang dilaksanakan
oleh Pemerintah Indonesia. Pada bulan Juli 1999, empat bank milik Pemerintah
yaitu, Bank Bumi Daya, Bank Dagang Negara, Bank Ekspor Impor Indonesia
dan Bank Pembangunan Indonesia, bergabung menjadi Bank Mandiri (About Us,
Sabtu, 04 November 2006, http://www.bankmandiri.co.id/corporate01/about.asp?row=1).
8 Aslinya: Sekretariat Jenderal Dewan Perwakilan Rakyat
Republik Indonesia, yang selanjutnya dalam Peraturan Presiden ini
disebut Sekretariat Jenderal DPR RI adalah aparatur pemerintah yang di
dalam menjalankan tugas dan fungsinya berada di bawah dan bertanggung jawab
langsung kepada Pimpinan DPR RI (§ 1.1. PERATURAN PRESIDEN REPUBLIK
INDONESIA NOMOR 23 TAHUN 2005 TENTANG SEKRETARIAT JENDERAL
DEWAN PERWAKILAN RAKYAT REPUBLIK INDONESIA)
9 Über die Beziehung zwischen Exekutive und Legislative
machte PSHK (Pusat Studi Hukum dan Kebijakan alias Forschunginstitut für
Recht und Policy) eine Studie in Bivitri Susanti, Binziad Kadafi, Reny
Rawasita Pasaribu: STRUKTUR DPR YANG MERESPON PERAN DAN FUNGSI LEMBAGA
PERWAKILAN DRAFT 23 Nov05, insbesondere S. 33-38
10 THP Anggota DPRD DKI Rp 50 Juta/Bulan, Tempo Interaktif,
13.10.2005
11 Hamid Awaluddin: Gubernur Lemhannas Mestinya Ikuti
Pemerintah, MEDIA INDONESIA, Selasa, 21 Juni 2005
12 Wapres Nilai Pernyataan Ermaya Pendapat Pribadi,
KOMPAS, 25 Juni 2005.
13 Guten Morgen, Kang Genong!, Tempo 22.01.2006, S.
61
14 z.B. in Reni Winata, Indonesia dan Suaka Politik
Papua, Kompas 1.4.2006 oder Kedaulatan Rakyat, www.kedaulatan-rakyat.com/article.php?sid=
oder Dubes RI di Australia Segera Ditarik, Suara Merdeka 25.03.2006 oder
RI-Australia, Pikiran Rakyat 24.03.2006; Harsoko Soediro: Penghinaan AustraliaTantangan
Bagi, Suara Pembaruan, 5/4/06
15 Tiga Mahasiswa Papua Minta Suaka ke PNG, Suara
Pembaruan 28.03.06 oder die Erklärung vom australischen Botschaft
in Jakarta, Bill Farmer, Gatra 27.01.2006.
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