Indonesien-Information Nr. 1, 1996 (Demokratie)

Vier Jahre Knast für einen Sündenbock

Der Strafprozeß gegen Dr. Sri-Bintang Pamungkas nähert sich seinem Ende. In seinem Plädoyer forderte Staatsanwalt Sitinjak 4 Jahre Haft, da es seiner Meinung nach erwiesen sei, daß sich der Angeklagte absichtlich der Beleidigung des Staatsoberhauptes schuldig gemacht habe. Sri-Bintang Pamungkas muß sich seit letzten November wegen ehrabschneidender Äußerungen über Präsident Suharto, die er während eines Vortrages an der TU Berlin gemacht haben soll, vor Gericht verantworten. Der wahre Grund für den Prozeß liegt allerdings darin, daß Indonesiens Regierung einen Sündenbock für die Demonstrationen gegen Suharto in Hannover und Dresden benötigt.

Verschärfte Sicherheitskontrollen und ein großes Polizeiaufgebot bestimmten das Bild, als am 8. November 1995 in Jakarta der Prozeß gegen den ehemaligen indonesischen Parlamentsabgeordneten Sri-Bintang Pamungkas eröffnet wurde.die begrenzten Plätze im Gerichtssaal von Abgesandten des indonesischen Geheimdienstes besetzt. Sympathisanten des Angeklagten konnten nur dann den Saal betreten, wenn sie im Austausch gegen ihren Personalausweis eines der wenigen Tickets erhielten, die den Zugang regelten. Unter den Zuhörern befand sich auch Dr. Tonndorf, ein Jurist, der als unabhängiger Prozeßbeobachter von Menschenrechtsgruppen in Deutschland entsandt wurde.

In der Anklageschrift wird Sri-Bintang Pamungkas der Beleidigung und Rufschädigung des Staatsoberhauptes beschuldigt. Die Anklage bezieht sich auf Äußerungen, die er während einer Vortragstour durch Deutschland im April 1995 bei einer Diskussionsveranstaltung vor indonesischen Studenten an der Technischen Universität Berlin gemacht haben soll (s. Indonesien-Information 3/95). Er soll über den indonesischen Präsidenten Suharto gesagt haben, er halte sich nicht an das Grundgesetz und er halte den früheren Präsidenten Sukarno ebenso wie den amtierenden Suharto für Diktatoren. Nachdem Pamungkas vom Vorsitzenden Richter unter der Androhung, die Verhandlung abzubrechen, ermahnt wurde, keine politische Rede zu halten, ergriff der Angeklagte zu seiner eigenen Verteidigung das Wort: "Ich habe nur offen meine Meinung geäußert und auf dieses Recht lege ich großen Wert".

Demonstrationen vor dem Gerichtsgebäude

Als der Angeklagte das Gerichtsgebäude verließ hatten sich draußen etwa fünfzig Studenten und Jugendliche versammelt und bekundeten mit Rufen und Transparenten ihre Solidarität. Sie forderten zum Kampf für die Freiheit der Opposition auf, nannten Sri-Bintang Pamungkas den Vertreter des demokratischen Erbes in Indonesien.Verhandlungsterminen wiederholen. Es wurde allerdings ab dem zweiten Verhandlungstermin ergänzt durch das regelmäßige Auftreten von Gegendemonstranten. Diese gewaltbereiten Jugendlichen beschimpften und bedrohten den Angeklagten und seine Anhänger. Am 29.11.1995 gab es einen tätlichen Angriff aus ihren Reihen, bei dem das Auto des Angeklagten vor dem Gerichtsgebäude demoliert wurde. Auch im Gerichtssaal selbst war Bintang wiederholt Beschimpfungen durch das Publikum ausgesetzt, ohne daß die Polizei einschritt. So wurde sogar ein Transparent mit der Aufschrift "Hängt den Volksverräter Bintang!" entrollt, das offenbar mühelos die Sicherheitskontrollen passiert hatte. Bintangs Anhänger forderten den Schutz der Sicherheitskräfte ein, da sie sich von den Störern, die sie für bezahlte Kräfte aus dem Umfeld des Jugend- und Kriminellenverbandes Pemuda Pancasila halten, bedroht fühlten. Auch seine Verteidiger hatten wiederholt bei der Polizei um Schutz für ihren Mandanten gebeten. Die indonesische Menschenrechtskommission KOMNAS HAM hat daraufhin zwei Prozeßbeobachter entsandt.

Die Anklage wegen Präsidentenbeleidigung in Zusammenhang mit Bintangs Vortrag an der TU Berlin ist nur ein Ausweichmaneuver der Staatsanwaltschaft. In Wahrheit soll Sri-Bintang für die Schmach verantwortlich gemacht werden, die Präsident Suharto letztes Jahr erleiden mußte, als mehrere hundert DemonstrantInnen in Hannover und Dresden gegen seinen Staatsbesuch protestierten. Aufgrund der allzu dünnen Beweislage war der Vorwurf, Bintang habe diese Demonstrationen angezettelt, allerdings nicht länger haltbar. Dennoch muß er verurteilt werden, meint die Staatsanwaltschaft und suchte sich Gründe für eine veränderte Anklage zusammen.

Daß insgeheim nach wie vor die Demonstration in Dresden im Mittelpunkt des Interesses steht, verriet die Staatsanwaltschaft durch einen Flüchtigkeitsfehler in einer Zeugenvorladung. In dem Schreiben vom 4.12.1995 hieß es: "In Zusammenhang mit der Gerichtsverhandlung gegen den Verdächtigen Dr. Ir. Sri-Bintang Pamungkas am staatlichen Gericht in Jakarta-Zentrum und den 7 (sieben) in diesem Zusammenhang zu ladenden Zeugen, indonesische Staatsbürger, die sich in Dresden, Deutschland, aufhalten, bitte ich darum, den den beiligenden Vorladungsbrief über die indonesische Vertretung in Dresden, Deutschland, an folgende Zeugen auzuhändigen: (...)".Staatsanwaltschaft Berlin mit Dresden und beweist damit ihre Voreingenommenheit in dem Prozeß.

Die Blamage des Staatsanwaltes

Indonesiens Regime scheute weder Kosten noch Mühen, um den Prozeß für sich zu entscheiden. Bereits letzten Sommer waren vier Belastungszeugen aus Berlin, die Studenten Ahmad Fahrurrozi, Bayu Dirgantara und Azar Rozali sowie der Angestellte Faizul Maznain, 53, auf Staatskosten nach Jakarta geflogen, um im Rahmen der polizeilichen Ermittlung gegen Sri-Bintang auszusagen. Nach einem komplizierten Auswahlverfahren hatte das indonesische Generalkonsulat in Berlin die vier für die am besten geeigneten Kandidaten für diese Mission erklärt: Bayu ist der Sohn eines Konsulatsmitarbeiters, seine Schwester ist mit Ahmad Fahrurrozi liiert, und Rozali wiederum ist mit Fahrurozzi verwandt. Maznain ist Teilhaber eines indonesischen Restaurants in Berlin, das die Speisen liefert, wenn das Generalkonsulat Gäste empfängt. Maznain hatte erst im Mai 1995 zusammen mit Angehörigen des Generalkonsulats eine Pilgerfahrt nach Mekka unternommen.

Obwohl sich die vier Zeugen alle Mühe gaben, die einstudierten Argumente, mit denen sie Sri-Bintang belasten sollten, fehlerfrei aufzusagen, endete ihre Vernehmung vor Gericht mit einer Blamage für Staatsanwalt Sitinjak. Zunächst erntete der Zeuge Rozali in der Verhandlung am 20.12.1995 Buhrufe aus dem Publikum, weil er zugeben mußte, erst nach der fraglichen Veranstaltung im April über das Internet erfahren zu haben, daß Sri-Bintangs Äußerungen beleidigend gewesen seien. Während der Veranstaltung selbst sei er sich dessen nicht bewußt gewesen.Verhandlungstermin (27.12.95) die von einem der Belastungszeugen gemachten Tonbandaufzeichungen anzuhören. Nachdem der Staatsanwalt das Tonband eine Stunde lang vor und zurücklaufen ließ, ohne die fraglichen Äußerungen identifizieren zu können, wurde er vom Vorsitzenden Richter verwarnt. Dieser entschuldigte sich mit den Worten, er habe die Aufnahme vorher noch nicht gehört, sondern kenne ihren Inhalt lediglich aus den von der Polizei erstellten Niederschriften.

Unfaires Verfahren

Weniger zuvorkommend behandelten Staatsanwaltschaft und Berliner Konsulat drei weitere Zeugen, die sich freiwillig gemeldet hatten, um zur Entlastung des Angeklagten auszusagen. Schon im Rahmen der polizeilichen Ermittlung hatte sich die Staatsanwaltschaft geweigert, die Flugkosten dieser Entlastungszeugen zu übernehmen (s. Indonesien-Information 3/95). Und obgleich die drei Entlastungszeugen im Dezember ebenso wie die Belastungszeugen mit einem Schreiben der Staatsanwaltschaft Jakarta offiziell vorgeladen wurden, sah sich erneut weder die Staatsanwaltschaft noch das Berliner Konsulat in der Lage, die Reisekosten zu übernehmen.

Von der ungleichen Behandlung der Zeugen alarmiert, schrieb der Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende des Unterausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Volker Neumann, einen Brief an die indonesiche Botschaft in Bonn. Falls die indonesische Vertretung keine Flugtickets für die Entlastungszeugen bereitstelle, "kann von unserer Seite nicht davon ausgegangen werden, daß der Prozeß gegen Herrn Dr. Sri-Bintang Pamungkas ordnungsgemäß durchgeführt wird", hieß es in seinem Brief vom 14.12.1995. Doch Neumanns Appell verhallte erfolglos. Man habe noch keine entsprechende Weisung bekommen, hieß es von seiten des indonesischen Generalkonsulats.Entlastungszeugen zum Konsulat, aber immer bekamen sie die gleiche Antwort. Vizegeneralkonsul, Oberst Ariyono, schlug schließlich vor, per Telegramm beim Staatsanwalt nachzufragen. Er bot den Zeugen an, DM 100,- für die Telegrammgebühren zu bezahlen, lehnte es aber ab, das Telegramm vom Konsulat aus abzuschicken. Letztendlich flogen die drei Entlastungszeugen mit finanzieller Unterstützung von Freunden auf eigene Kosten nach Jakarta.

Die Aussage der drei in Berlin studierenden Zeugen konnte dem Prozeß möglicherweise eine entscheidende Wendung geben. Mit klaren Argumenten und überzeugendem Auftreten erklärten sie unabhängig voneinander, daß die umstrittenen Äußerungen Sri-Bintangs nicht Teil seines Vortrages gewesen seien, sondern vielmehr in der anschließenden Diskussion mit den Besuchern der Veranstaltung gefallen seien. Es genüge nicht, wie der Staatsanwalt, diese Äußerungen isoliert zu betrachten. Vielmehr müsse man, um zu einer fairen Beurteilung zu kommen, den Redekontext kennen. Die Äußerungen seien gefallen, nachdem zwei Diskussionsteilnehmer, Sri Basuki und Soenarto, beide als Anhänger der "alten Ordnung" unter Soekarno bekannt, kritische Fragen an Sri-Bintang gestellt hatten. Sri-Bintang Pamungkas wiederholte diese Fragen zunächst in seinen eigenen Worten, um anschließend darauf zu antworten. Dabei seien die umstrittenen Äußerungen gefallen. In seiner Antwort widersprach Sri-Bintang allerdings der durch die gestellten Fragen suggerierten Meinung, sodaß keineswegs davon ausgegangen werden könne, daß er damit absichtlich den Präsidenten beleidigt habe.

Regimegegner aus dem Ausland begibt sich in die Höhle des Löwen

Nach einigem Hin und Her zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft ordnete der Vorsitzende Richter an, die beiden genannten Veranstaltungsteilnehmer als "ausschlaggebende" Zeugen ebenfalls nach Jakarta vorzuladen. Während Sri Basuki bekanntgab, sie sei verhindert, erklärte der in Berlin lebende Geschäftsmann Soenarto, 56, von Anfang an seine Bereitschaft, der Vorladung nachzukommen.

Doch die indonesischen Behörden taten sich schwer, Soenartos Einreise zu genehmigen. Soenarto, der 1961 als Anhänger der "alten Ordnung" unter Präsident Soekarno nach Dresden kam, um dort zu studieren, wird wegen seiner politischen Anschauung von Präsident Suhartos "neuer Ordnung" politisch verfolgt, und lebt seit vielen Jahren als anerkannter Asylant in (West-)Berlin. Selbstverständlich galt Soenarto daher als unerwünschter Gast in Jakarta, insbesondere in seiner Rolle als Entlastungszeuge in einem politischen Prozeß. Aber auch Soenarto selbst stellte Bedingungen für sein Erscheinen vor Gericht: Er verlangte von der Staatsanwaltschaft eine förmliche Garantie für seine persönliche Sicherheit.

Bis zuletzt wurden zahlreiche Versuche unternommen, um die Einreise Soenartos zu verhindern. Erst nach einem Gespräch der Anwälte Sri-Bintangs mit dem indonesischen Außenminister Ali Alatas erhielt das indonesische Generalkonsulat in Berlin Weisung, Soenarto ein Visum zu erteilen. Nur wenige Stunden vor seiner Abreise sah sich das Generalkonsulat, das sich mehr dem Geheimdienst als dem Außenministerium verpflichtet sieht, in der Lage, dieser Weisung endlich Folge zu leisten.

Zuvor wurde versucht, Soenarto mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln einzuschüchtern, um ihn von seinem Vorhaben abzubringen. Maznain, der bereits als Belastungszeuge in dem Prozeß ausgesagt hatte, traf sich mit Soenarto, um ihn zu warnen. Einen Tag später erhielt Soenarto einen anonymen Drohbrief: die Meldung über die abtrünnigen Schwäger von Saddam Hussein, die kurz nach ihrer Rückkehr in den Irak kaltblütig ermordet wurden.

Erst nach zahlreichen Gesprächen mit deutschen Politikern und Diplomaten sowie mit Sri-Bintangs Verteidigern und Mitgliedern der nationalen Menschenrechtskommission Indonesiens sah sich Soenarto in der Lage, das Risiko abzuschätzen, das er mit seiner Reise einging, und rang sich nach reiflicher Überlegung zu dem Entschluß durch, der Vorladung der Staatsanwaltschaft Folge zu leisten. Eine förmliche Sicherheitsgarantie war ihm von den indonesischen Behörden verweigert worden. Seit 35 Jahren betrat Soenarto erstmals wieder den Boden seines Heimatlandes. Zum ersten Mal in der Geschichte der "neuen Ordnung" konnte ein im Exil lebender Systemgegner nach Indonesien einreisen, um dort in einem politischen Prozeß auszusagen.

Soenartos Aussage vor Gericht wurde von allen Beteiligten großes Gewicht beigemessen. In der Verhandlung bekräftigte Soenarto, daß die dem Angeklagten vorgeworfenen Äußerungen, Präsident Soeharto sei ein Diktator u. dgl., nicht Bestandteil von dessen Redevortrag am 9. April 1995 an der TU Berlin waren, sondern während der Diskussion im Anschluß an den Vortrag gefallen waren. Soenarto bestätigte damit die schon zuvor von den Berliner Entlastungszeugen und Sri-Bintang selbst zu Protokoll gegebenen Angaben. Der Angeklagte Sri-Bintang Pamungkas äußerte sich sehr zufrieden mit dem Verlauf der Verhandlung, die am 6. März 1996 stattgefunden hat. Der Vorsitzende Richter Syoffinan Sumantri war von Soenartos Aussage zu Tränen gerührt und lobte dessen bedachtes und "professionelles" Auftreten.

Während seines gesamten viertägigen Aufenthaltes in Jakarta wurde Soenarto von Geheimdienstleuten beschattet. Der Prozeßtag war, wie so oft zuvor, begleitet von Demonstrationen gewaltbereiter Jugendlicher, die die Verurteilung Sri-Bintangs forderten. Das große Interesse, das dem Fall im In- und Ausland entgegengebracht wird, die Beobachtung des Prozesses durch die deutsche Botschaft sowie die Präsenz indonesischer Medienvertreter trugen maßgeblich mit dazu bei, daß Soenartos Sicherheit dennoch gewährleistet war.

Nach Ende der Verhandlung sprachen zahlreiche Vertreter der indonesischen Demokratiebewegung Soenarto ihren Dank aus. Verschiedene Kyais (islamische Gelehrte) aus Ost-Java, die extra zu dieser Verhandlung nach Jakarta angereist waren, umarmten Soenarto.

Nachdem Gerüchte bekannt wurden, denen zufolge zwei Militärs von Präsident Suhartos Leibgarde Soenarto auf dem Rückflug nach Berlin begleiten wollten, gelang es ihm, seinen Flug kurzerhand umzubuchen. Trotz der ständigen Bewachung durch den Geheimdienst konnte er unerkannt zum Flughafen entkommen. Während Soenarto schon zurück in Europa, sich mit MenschenrechtsvertreterInnen in Amsterdam besprach, umstellten die Bewacher des Geheimdienstes noch immer seinen vermeintlichen Aufenthaltsort in Jakarta.

Staatsanwalt bleibt stur

Offenbar unbeeindruckt von Soenartos Aussage forderte Staatsanwalt Sitinjak in seinem Plädoyer am 13. März das Gericht auf, Sri-Bintang Pamungkas zu vier Jahren Gefängnisstrafe zu verurteilen. Der Staatsanwalt hält Sri-Bintang Pamungkas aufgrund von Beweismaterialien wie Tonbandaufnahmen, Vortragsmanuskript und Fotos von den Demonstrantionen in Deutschland für schuldig.

In seinem 101 Seiten starken Plädoyer erläuterte der Staatsanwalt, Sri-Bintangs Taten und Äußerungen erfüllten den Straftatbestand der Beleidigung gegen den Staatspräsidenten. Dies zeige sich insbesondere dadurch, daß Sri-Bintang Pamungkas diese Äußerungen im Ausland getätigt habe, so daß sie von einem internationalen Publikum vernommen werden konnten. Als ehemaliges Parlamentsmitglied sowie als Dozent hätte Sri-Bintang besser auf seine Wortwahl achten müssen, um das Ansehen des Staatspräsidenten nicht zu schädigen.

Auch während der seit November andauernden Gerichtsverhandlung habe Sri-Bintang Pamungkas sich mehrfach in einer Weise geäußert, die nicht akzeptabel sei. So habe er das Gerichtsverfahren mit den Methoden der ehemaligen kommunistischen Partei PKI verglichen, er habe den Präsidenten ungebührlich mit "Saudara" (Bruder) angeredet und habe ihn, den Staatsanwalt, als "jahat" (böswillig) bezeichnet. (Anm.: "Saudara" ist eigentlich eine offizielle Anrede, die gegenüber fremden Personen und offiziellen Stellen angewandt wird). /Media Indonesia, 14.3.1996, Kompas, 14.3.1996/

Des weiteren unterstrich Staatsanwalt Sitinjak Bintangs Schuld mit den Argumenten:
1. Sri-Bintang Pamungkas habe eine andere Meinung als die Regierung von Präsident Suharto.
2. Sri-Bintang Pamungkas habe wegen seiner Abberufung als Parlamentsmitglied gegen den Präsidenten geklagt.
3. Sri-Bintang Pamungkas habe versucht, die Sympathie der Masse mit der Gründung einer neuen Partei zu erheischen.
4. Sri-Bintang Pamungkas Auffassung von der Verfassung von 1945 stehe in Widerspruch zu der Auffassung, die Parlament und Volksversammlung (DPR/MPR) dazu haben.
5. Sri-Bintang Pamungkas spreche über den Erlaß von Gesetzen, als ob die Gesetze alleine von der Regierung gemacht werden.
6. Als weiteren Beweis für Sri-Bintangs Schuld wertete der Staatsanwalt die regelmäßig stattfindenden Demonstrationen gegen Sri-Bintang vor dem Gerichtsgebäude.

Als strafmindernd wertete Sitinjak die Tatsache, daß Sri-Bintang Pamungkas nicht vorbestraft sei. Da Sri-Bintang Pamungkas seine Tat aber weder zugebe, noch bereue, könne das Strafmaß nicht weiter verringert werden. Die geforderte Strafe liegt nur zwei Jahre unter dem zulässigen Höchstmaß. Der Prozeß wird am 27. März 1996 mit der Verlesung des Plädoyers der Verteidigung fortgesetzt.

Über zwei Klagen, die Sri-Bintang Pamungkas selbst im Zusammenhang mit diesem Prozeß anstrengte, wurden Mitte Dezember vor dem Verwaltungsgericht Jakarta die Urteile gesprochen. Bintangs Klage gegen die Staatsanwaltschaft wegen unzulässigen Ausreiseverbots war erfolgreich. Der Erfolg bleibt allerdings von symbolischem Wert, da Sri-Bintang inzwischen als Angeklagter gilt und weiterhin das Land nicht verlassen darf. Der zweite Prozeß, den Sri-Bintang wegen seiner Abberufung als Parlamentarier gegen Präsident Suharto angestrengt hatte, endete zuungunsten des Klägers. Bintang hat nun in derselben Angelegenheit Klage gegen seine ehemalige Partei PPP eingelegt. <>

 
 
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