Suara Nr. 2/2007 (Menschenrechte)

Wenig Hoffnung auf Gerechtigkeit

 

von Fabian Junge


Trotz neuerer Entwicklungen in zwei Fällen schwerer Menschenrechtsverletzungen aus der Suharto-Zeit bleibt den Opfern und ihren Angehörigen weiterhin wenig Hoffnung auf Gerechtigkeit. Im Falle der Erschießungen von Demonstranten an den Universitäten Trisakti und Semanggi in den Jahren 1998 und 1999 empfahl der Menschenrechtsauschuss des Parlaments die Einrichtung eines ad hoc-Menschenrechtstribunals. Diese Entscheidung wird nun aber vom Parlament (DPR) blockiert. Über die Entführungen von mehreren Aktivisten zwischen 1997 und 1998 legte die nationale Menschenrechtskommission (Komnas HAM) im letzten Jahr einen Untersuchungsbericht vor. Jedoch weigert sich der Generalstaatsanwalt, eine weiterführende Untersuchung anzustellen.
 

Die Entführung von Demokratieaktivisten 1997/98: keine Gerechtigkeit, keine Aufklärung

Bereits im November 2006 übergab Komnas HAM einen Unter-suchungsbericht zu diesem Fall an Parlament, Generalstaatsanwalt und den Obersten Gerichtshof. Der Bericht klassifiziert die Entführungen von 23 politischen Aktivisten als Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Sie seien in den Jahren 1997 und 1998 Opfer eines ausgedehnten und systematischen Angriffs auf die Zivilbevölkerung in Form von Freiheitsberaubung, Folter, Mord und Verschwindenlassen geworden. Der Verbleib von 13 Opfern ist bis heute ungeklärt, sie gelten als verschwunden. In der öffentlich zugänglichen Zusammenfassung des Berichts werden zwar keine Namen genannt. Doch machten NGOs und Medien in der Vergangenheit wiederholt eine Reihe hochrangiger Militärs für die Entführungen verantwortlich: den ehemaligen Kopassus- und Kostrad-Kommandanten und Suharto-Schwiegersohn Prabowo Subianto sowie den Ex-Kopassus-Kommandanten Muchdi Purwopranjono, die beide auch mit dem Mord an Menschenrechtler Munir in Verbindung gebracht werden; den damaligen Regionalkommandeur für Jakarta, Sjafrie Sjamsuddin; den früheren Armeechef und Verteidigungsminister Wiranto; und den ehemaligen Chef des staatlichen Geheimdienstes Zacky Anwar Makarim.

Der Komnas HAM-Bericht ist formal der erste Schritt auf dem Weg zur Einrichtung eines ad hoc-Menschenrechtsgerichtshofs, wie er von den Opfern und indonesischen Menschenrechtsorganisationen gefordert wird. Der Mechanismus zur Einrichtung von ad hoc-Tribunalen ist im Gesetz über den permanenten Menschenrechtsgerichtshof (Gesetz No. 26/2000) aus dem Jahre 2000 festgelegt. Der Gerichtshof hält die Gerichtsbarkeit über Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit inne. Um die Rechtsprechung über Taten zu ermöglichen, die vor der Verabschiedung dieses Gesetzes begangen wurden und unter dem Verdacht des Genozids oder der Verbrechen gegen die Menschlichkeit stehen, räumt das Gesetz die Errichtung eines ad hoc-Tribunals ein. Herkömmlicherweise würde eine derartige Regelung das Verbot der retroatkiven Rechtsprechung verletzen, also das Prinzip, dass eine Tat nicht als Verbrechen verurteilt werden kann, wenn sie zum Zeitpunkt ihrer Begehung im positiven Recht keine Straftat darstellte. Dieses auch in der indonesischen Verfassung festgeschriebene Prinzip kann jedoch eingeschränkt werden, wenn die Tat zum Zeitpunkt ihrer Begehung ein Verbrechen nach internationalem Recht darstellte. Bezüglich Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und der Verletzung anderer nicht einschränkbarer Menschenrechte wie z.B. dem Folterverbot, war dies zum Zeitpunkt der Entführungen sicherlich der Fall, wobei das Gesetz 26/2000 jedoch ausschließlich die Straftatbestände Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in das nationale Recht aufnimmt.

Der Mechanismus zur Einrichtung eines ad hoc-Tribunals ist jedoch nicht unproblematisch. Laut ihm kann Komnas HAM eine Voruntersuchung über Taten anstellen, die vor dem Jahr 2000 verübt wurden. Kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass bei dem untersuchten Fall schwere Menschenrechtsverletzungen im Sinne des Gesetzes 26/2000 vorliegen, kann sie dem Parlament die Einrichtung eines ad hoc-Tribunals empfehlen. Das Parlament wiederum kann diese Empfehlung an den Präsidenten weiterleiten, der über die letztendliche Entscheidungsbefugnis verfügt. Der Prozess zur Einrichtung eines ad hoc-Tribunals ist also von Beginn an politisiert. Er legt die Entscheidungsbefugnis über juristische Fragen, z.B. ob eine Tat tatsächlich eine schwere Menschenrechtsverletzung darstellt und ein ad hoc-Tribunal erfordert, in die Hände von Politikern. Ob jemand für vor dem Jahr 2000 begangene schwere Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft gezogen wird, ist in Indonesien also eine politische - und nicht wie es sein sollte - eine juristische Entscheidung. Dies widerspricht jeglichem Verständnis von Gewaltenteilung, verfügen doch nun Teile von Exekutive und Legislative über Kompetenzen, die eigentlich der Judikative zustehen sollten. Dadurch wird die Entscheidung über die Einrichtung von ad hoc-Tribunalen nicht auf Basis des Rechts, sondern aufgrund von tages- und machtpolitischen Kalkülen getroffen.

Der Komnas HAM-Bericht über die Entführungen beinhaltet tatsächlich die Empfehlung zur Einrichtung eines ad hoc-Tribunals. Allerdings ließ sich das Parlament viel Zeit mit einer Reaktion auf den Bericht. Ende Februar gab es dann bekannt, ein eigenes Sonderkomitee zu den Entführungsfällen einrichten zu wollen. Dieses solle die Umstände der Entführungen aufdecken und feststellen ob, und wenn ja, welche Menschenrechtsverletzungen begangen wurden. Hier staunt der Betrachter. Hat Komnas HAM nicht gerade einen Bericht an das Parlament überreicht, der genau diese Fragen klärt? Wozu braucht man überhaupt eine nationale Menschenrechtskommission, wenn jetzt das Parlament deren Arbeit übernimmt?

Die anhaltende Kritik, die der Komnas HAM-Vorsitzende Abdul Hakim Nusantara an der Marginalisierung seiner Kommission übt, scheint sich einmal mehr zu bewahrheiten. Auch zeigt sich, wie die Überantwortung juristischer Entscheidungen an Parlamentarier zur Blockade der strafrechtlichen Aufarbeitung vergangener Verbrechen führt. Die Empfehlung für ein ad hoc-Tribunal würde von den verdächtigten Militärs wahrscheinlich als eine Verurteilung, zumindest eine Anschuldigung durch das Parlament aufgefasst werden. Anstatt also mit einer Empfehlung eindeutig Stellung zu beziehen und so den Zorn weiterhin mächtiger Kreise zu riskieren, versuchen die Parlamentarier, eine endgültige Entscheidung hinauszuzögern.

Neben Parlament und Präsident richtete sich Komnas HAM mit dem Bericht auch an den Generalstaatsanwalt. Sie empfahl ihm, eine eigene Untersuchung mit dem Ziel der Anklageerhebung vor einem ad hoc-Menschenrechtsgerichtshof anzustellen. Der damalige Generalstaatsanwalt Abdul Rahman Saleh weigerte sich jedoch, eine Untersuchung anzustreben, bevor das Parlament nicht die Einrichtung eines ad hoc-Tribunals empfohlen hat. Damit wand er sich aus seiner Verantwortung, die in Artikel 20, Absatz 3 des Gesetzes über den Menschenrechtsgerichtshof festgelegt ist. Dort heißt es:

„Falls der Ermittler die in Absatz 2 erwähnten Untersuchungsergebnisse als unzureichend erachtet, soll der Ermittler die Ergebnisse, versehen mit Anweisungen zu ihrer Vervollständigung unverzüglich dem Untersucher zurückgeben“

Ermittler (penyidik) ist in diesem Falle der Generalstaatsanwalt, der Untersucher (penyelidik) ist Komnas HAM. Anstatt jedoch entweder den Bericht mit der Aufforderung nach Vervollständigung an die Kommission zurück zu spielen oder eine eigene Untersuchung einzuleiten, entschied sich Rahman Saleh, gar nichts zu tun. Der nach der Neuordnung des Kabinetts Anfang Mai zum neuen Generalstaatsanwalt berufene Hendarman Supanji brachte keine Veränderung. Er kündigte an, die in dem Bericht von Komnas HAM untersuchten Fälle als gewöhnliche Kriminalfälle, nicht aber als Fälle schwerer Menschenrechtsverletzungen anzuklagen. Falls dies tatsächlich geschieht, würden dadurch die Dimensionen der staatlichen Beteiligung an den Verbrechen und der Kommandoverantwortung ignoriert.

Die Entführungsfälle drohen nun zwischen DPR und Staatsanwalt zu versanden. Die beiden Instanzen warten anscheinend ab, bis das öffentliche Interesse an dem Fall gesunken ist und sie ihn still und leise begraben können. Mit diesem Spiel auf Zeit stellen sich Parlament und Staatsanwaltschaft in den Dienst der hochrangigen Militäroffiziere, denen die letztendliche Verantwortung für die Verbrechen zukommt, und der alten autoritären Elite des Landes, die keinerlei Interesse an einer Aufarbeitung vergangener Menschenrechtsverletzungen hat. Für sie ist der Fall abgeschlossen, seitdem die 11 Soldaten des „Team Mawar“, das die Entführungen ausgeführt hatte, 1999 vor einem Militärgericht verurteilt wurden. Sie wurden mit 15-22 Monaten Haft bestraft; fünf von ihnen wurden unehrenhaft entlassen.

Dass einige der Teammitglieder nach ihrer Freilassung befördert wurden, stört wohl nur Indonesiens NGOs und die Angehörigen der Entführten. Das erst kürzlich bekannt gewordene Berufungsurteil des Militärgerichts aus dem Jahre 2000 – es wurde bisher geheim gehalten und erst auf Drängen der Menschenrechtsorganisation KontraS veröffentlicht – stützt das Argument, der Fall sei nun abgeschlossen. Dort heißt es, das höchstrangige Mitglied des Teams, Infanteriemajor Bambang Kristiono, habe die Entführungen eigenmächtig und ohne Wissen seiner Vorgesetzten geplant und durchgeführt. Hier tut sich ein Widerspruch auf: Wenn nach Ansicht des Militärgerichts niemand in der Führungsriege des Militärs von der Sache gewusst hat, wieso wurde dann Prabowo Subianto bereits 1998 unter anderem wegen seiner Beteiligung an den Entführungen aus der Armee entlassen?

Die schleppende Aufarbeitung des Falls untergräbt die Hoffnung der Angehörigen der 13 weiterhin Verschwundenen auf die Aufklärung des Schicksals ihrer Ehemänner, Kinder und Verwandten. Die Angehörigen, die NGOs IKOHI und KontraS, und auch Komnas HAM haben Präsident Susilo Bambang Yudhoyono (SBY) mehrfach aufgefordert, den Verbleib der Verschwundenen aufzuklären. Sipon, die Frau von Wiji Thukul, einem 1998 verschwundenen Aktivisten der Demokratischen Volkspartei (PRD), glaubt, dass SBY Informationen über den Verbleib ihres Mannes zurück hält. Als damaliger Leiter der soziopolitischen Abteilung des Militärs, und als Mitglied eines militärinternen Untersuchungsausschusses über die Entführungen müsse er über die Angelegenheit Bescheid wissen. Deshalb fordert sie seine Vorladung vor das Parlament: „Der Schlüssel liegt nun beim Präsidenten und der DPR“, so Sipon. Komnas HAM und der parlamentarische Menschenrechtsausschuss verlangen vom Präsidenten seit November letzten Jahres, die Polizei mit der Suche nach den Verschwundenen zu beauftragen. „Sie müssen gefunden werden, egal zu welchen Kosten“, forderte Abdul Hakim Nusantara. Der Präsident aber bestreitet den Komnas HAM-Bericht überhaupt erhalten zu haben und hüllt sich ansonsten in Schweigen.
 

Die Trisakti / Semanggi Fälle: Neue Hoffnung im Keim erstickt

Im Falle der blutigen Niederschlagung von Studentendemonstrationen an den Universitäten Trisakti und Semanggi in den Jahren 1998 und 1999 gab es ein kleines Hoffnungszeichen, das aber im Keim erstickt wurde. Anfang Februar beschloss der Menschenrechtsausschuss des Parlaments, dass diese Fälle schwere Menschenrechtsverletzungen darstellen. Damit zog der Ausschuss die Konsequenz aus der vor zwei Jahren erfolgten Aufhebung seiner eigenen Resolution über die Fälle. In dieser Resolution aus dem Jahre 2001 hatte der Ausschuss noch während einer laufenden Komnas HAM-Untersuchung den Standpunkt bezogen, dass es sich bei den Vorfällen nicht um schwere Menschenrechtsverletzungen handelt. Nun forderte der Ausschuss die DPR-Vollversammlung Anfang dieses Jahres auf, dem Präsidenten die Einrichtung eines ad hoc-Menschen-rechtsgerichtshofs zu empfehlen. Am 16. Februar versprach Parlamentssprecher Agung Laksono, dies solle bei der nächsten Plenarsitzung beschlossen werden. Umso enttäuschter sind die Opfer und ihre Angehörigen, dass das Thema der Trisakti/Semanggi-Fälle seitdem nicht auf die Agenda der DPR-Plenarsitzung gesetzt wurde.

In ihrem Bericht vom März 2002 hatte Komnas HAM die gewaltsame Niederschlagung von Demonstrationen durch Militär- und Polizeieinheiten als schwere Menschenrechtsverletzung klassifiziert. Die Fälle, die sich am 12. Mai 1998 an der Universität Trisakti, sowie am 13.-14 November 1998 und 23.-24. September 1999 an der Universität Atmajaya in Semanggi, Jakarta, ereigneten, stellten einen systematischen Angriff gegen die Zivilbevölkerung in Form von Ermordung und Misshandlung dar. Medien und NGOs machten mit Prabowo Subianto und Sjafrie Sjamsuddin auch in diesem Fall hochrangige Militärs verantwortlich.

Ähnlich wie bei den Entführungsfällen nimmt der Generalstaatsanwalt eine Blockadehaltung ein: Unter Berufung auf die Resolution des Menschenrechtsausschusses der DPR aus dem Jahr 2001, laut derer die Trisakti/Semanggi-Fälle keine schweren Menschenrechtsverletzungen darstellen, weigerte er sich, eine eigene Untersuchung anzustellen. Auch hier spielte der alte Generalstaatsanwalt auf Zeit und umging seine Verpflichtung, entweder eine eigene Untersuchung auf Basis des Komnas HAM-Berichts anzustellen oder den Bericht mit der Aufforderung nach Vervollständigung an die Kommission zurückzugeben. Die Aufhebung der Resolution des Menschenrechtsausschusses untergrub die Rechtfertigung des Generalstaatsanwalts für seine Untätigkeit. Da er nach der Neuordnung des Kabinetts sein Amt niederlegte, muss sich nun zeigen, ob der neue Generalstaatsanwalt Hendarman Supanji positive Veränderungen bringen kann.

Dessen Haltung, und die Äußerungen des ebenfalls diesen Mai berufenen neuen Justiz- und Menschenrechtsministers Andi Mattalatta bieten allerdings kaum Anlass zur Hoffnung. Beide zweifeln an, dass es sich bei den Trisakti/Semanggi-Fällen um schwere Menschenrechtsverletzungen handelt. Es lasse sich nicht beweisen, dass die Angriffe „ausgedehnt und systematisch“ erfolgt seien. Zwar erklärte Hendarman Supanji nach anhaltendem öffentlichen Druck, er erwäge eine eigene Untersuchung einzusetzen. Ob er dies tatsächlich in die Tat umsetzen wird, bleibt jedoch abzuwarten.

Sowohl bei den Entführungsfällen als auch bei den Erschießungen in Trisakti und Semanggi zeigt sich, dass der Generalstaatsanwalt mit seiner Apathie maßgebliche Verantwortung für die Straflosigkeit für schwere Menschenrechtsverletzungen trägt. Mittlerweile sind es sieben Fälle, die von Komnas HAM untersucht wurden und deren strafrechtliche Aufarbeitung von der Staatsanwaltschaft blockiert wird.

Auf der institutionellen Ebene stellt der Mechanismus zur Einrichtung eines ad hoc-Tribunals das zentrale Problem dar. Die hohe Zahl von an der Entscheidung beteiligten Instanzen und die Überantwortung juristischer Fragen an politische Gremien eröffnen zahlreiche Gelegenheiten zur politischen Einflussnahme. Diese werden zur Verhinderung einer strafrechtlichen Aufarbeitung der Verbrechen der Suharto-Ära genutzt. Der Mechanismus bedarf deshalb dringend einer Revision, die auf eine Minimalisierung der Möglichkeiten politischer Einflussnahme gerichtet ist, damit eine echte Chance auf eine Beendigung der Straflosigkeit besteht.

Die anhaltende Straflosigkeit signalisiert dem Sicherheitsapparat, dass man in Indonesien weiterhin mit schweren Menschenrechtsverletzungen davon kommen kann. Sie vermittelt Militär und Polizei, dass sie über dem Gesetz stehen und ihre Interessen auch mit Gewalt verfolgen können. Jüngstes Beispiel ist die Erschießung von mehreren Dorfbewohnern durch Marineeinheiten Ende Mai in Pasuruan, Ostjava. Die Dörfler hatten gegen die wirtschaftliche Nutzung eines Landstücks protestiert, dessen Besitzverhältnisse zwischen den Anwohnern und der mit der Marine verbundenen Rajawali Nusantara Corporation umstritten sind. Marinesoldaten erschossen mehrere von ihnen bei einer Protestaktion. Hier zeigen sich die Auswirkungen der Straflosigkeit in aller Härte. An dem Verhalten des Militärs hat sich seit dem Ende der Suharto-Regierung wenig geändert, es schert sich weiterhin wenig um die Menschenrechte und erkennt die Vorherrschaft des Rechts und der zivilen Politik nicht an.

Unter den Opfern macht sich Zynismus breit, verweigert ihnen der Staat doch jegliche Anerkennung ihres Leids. Die Folge ist ein Vertrauensverlust der Opfer und der allgemeinen Bevölkerung in die Fähigkeit und den Willen des Staates, seine Bürger vor Gewalt und Unrecht zu schützen. Die anhaltende Straflosigkeit nicht nur bei den Entführungs- und den Trisakti/Semanggi-Fällen untergräbt die Legitimität der rechtsstaatlichen Institutionen und der zivilen Politik. Mit dem Vertrauen der Bürger in die staatlichen Institutionen gefährdet sie eine Grundvoraussetzung für jede funktionierende Demokratie. <>
 
 
 

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