Baen, ein Arbeiter der Firma PT Purna Bina Indonesia, ist durch einen
Unfall in Kuwait am 10. Dezember 1991 ums Leben gekommen. Er hinterließ
eine Frau und ein kleines Kind. Die Firma zahlte ein Schmerzensgeld an
seine Frau Mariana in Höhe von ca. 60.000 DM. Doch seine Frau und
sein Kind konnten das Geld nicht in Frieden empfangen. Baens Vater besuchte
seine Schwiegertochter und sein Enkelkind und verlangte einen Anteil des
Schmerzensgeldes zu erhalten. Da sich die Familie nicht einigen konnte,
brachte er den Fall vors Religionsgericht in Lhokseumawe (Aceh/Nord-Sumatra),
das neben dem staatlichen Gericht anerkannt ist. Nach islamischem Recht
à la Aceh (Adat) beschlossen die Richter, daß der Vater von
Baen neben dessen Frau und Kind ebenfalls berechtigt ist, einen Anteil
des Schmerzensgeldes zu bekommen. Als Begründung hieß es, Schmerzensgeld
sei eine Erbschaft und diese muß unter den Familienmitgliedern verteilt
werden. Baens Frau will sich mit diesem Urteil nicht abfinden. Sie bringt
den Fall nun vor ein staatliches Gericht und wird von Rechtsgelehrten sowie
der ehemaligen Firma ihres Mannes unterstützt, die argumentieren,
daß Schmerzensgeld keine Erbschaft, sondern eine Kompensation gegenüber
den Opfern sei, die durch Verlust des Ehegatten bzw. des Vaters kein Einkommen
mehr beziehen können. /Tempo, 21.11.92/. <>