Die Kläger waren der Auffassung, das Abkommen sei ungültig, da es auf Grundlage der illegalen Annektion ihres Landes durch Indonesien beruhe. Australien sei somit nicht berechtigt gewesen, das Abkommen zu unterzeichnen. /SBS-TV, 18.8.94/. Die sieben Richter sahen sich jedoch als nicht zuständig an, da der Streitfall exterritoriales Gebiet betreffe. Australien erkennt als einziges Land der Welt die Hoheit Indonesiens über Ost-Timor an.
Somit bleibt nur der Weg zum Internationalen Gerichtshof in Den Haag,
um feststellen zu lassen, ob die einseitige Anerkennung der indonesischen
Hoheit über Ost-Timor völkerrechtswidrig - und das Timor-Gap-Abkommen
damit nichtig - ist. Eine entsprechende Klage wurde bereits 1991 von Portugal
eingelegt. Am 15.1.1995 findet eine erste Anhörung statt, mit einem
Urteil wird Ende Januar gerechnet. /Expresso, 8.10.94/ <>
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