Indonesien-Information Nr. 1 1995 (Ost-Timor)

Timor-Gap vor Gericht

Die Klage dreier Ost-Timoresen vor dem Obersten Gerichtshof Australiens zur Annullierung der Gültigkeit des Timor-Gap-Abkommens wurde abgewiesen. In dem 1989 geschlossenen Abkommen hatten sich Indonesien und Australien auf die gemeinsame Exploitation der reichhaltigen Öl- und Gasvorkommen in dem Ost-Timor vorgelagerten Tiefseegraben geeinigt. In dem 60.000 Quadratkilometer großen Gebiet werden 5 Milliarden barrel Erdöl vermutet.

Die Kläger waren der Auffassung, das Abkommen sei ungültig, da es auf Grundlage der illegalen Annektion ihres Landes durch Indonesien beruhe. Australien sei somit nicht berechtigt gewesen, das Abkommen zu unterzeichnen. /SBS-TV, 18.8.94/. Die sieben Richter sahen sich jedoch als nicht zuständig an, da der Streitfall exterritoriales Gebiet betreffe. Australien erkennt als einziges Land der Welt die Hoheit Indonesiens über Ost-Timor an.

Somit bleibt nur der Weg zum Internationalen Gerichtshof in Den Haag, um feststellen zu lassen, ob die einseitige Anerkennung der indonesischen Hoheit über Ost-Timor völkerrechtswidrig - und das Timor-Gap-Abkommen damit nichtig - ist. Eine entsprechende Klage wurde bereits 1991 von Portugal eingelegt. Am 15.1.1995 findet eine erste Anhörung statt, mit einem Urteil wird Ende Januar gerechnet. /Expresso, 8.10.94/ <>
   
 

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